Berufstätige Eltern erhalten vom Staat für einige Monate nach der Geburt eines Kindes eine finanzielle Unterstützung. Hier erfahren Sie genau, wieviel und wie lange Sie Elterngeld vom Staat erhalten können und wie Sie die Zahlungen beantragen müssen.
Allgemein
Was früher das "Erziehungsgeld" war, ist heute das sogenannte "Elterngeld". Der deutsche Staat möchte damit Eltern finanziell unterstützen, die durch die Geburt eines Kindes ihre Arbeit für eine Zeitlang nicht mehr ausüben können. Schliesslich fällt meist ein komplettes Einkommen weg, wenn der Vater oder die Mutter das Kind betreuen muss! Aber auch Elternteile, die vor der Geburt wenig oder gar nicht gearbeitet haben, gehen nicht ganz leer aus!
Wer Elterngeld beantragen kann
Elterngeld gibt es für Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, sowie Studierende und Auszubildende. Neben den leiblichen Eltern können auch Adoptiv-Eltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte bis zum dritten Grad (Urgroßeltern, Großeltern, Tanten und Onkel sowie Geschwister) Elterngeld erhalten. Die Vorrausetzungen für den Anspruch auf Elterngeld erfüllt laut § 1 I Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), wer:
- einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und
- das Kind selbst betreut und erzieht und
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt
Aktuelle Höhe des Elterngeldes
Derzeit zahlt der Staat Ihnen 67% Ihres Nettoeinkommens aus bis zu einer Obergrenze von € 1800. Zur Berechnung Ihres Nettoeinkommen wird dabei der Durchschnitt Ihres Einkommens der letzten 12 Monate genommen.
Sind Sie vor der Geburt gar keiner oder nur geringer Arbeit nachgekommen, erhalten Sie automatisch ein Mindest-Elterngeld von € 300.
Das Bundesministerium für Familie hat Ihnen einige Informationen und Tools rund um das Elterngeld bereitgestellt:
Modellrechnungen für verschiedene Lebenslagen
Elterngeld-Rechner
Wie lange Elterngeld bezahlt wird
Alleinerziehende erhalten das Elterngeld für 14 Monate.
Paare können ebenfalls das Elterngeld für maximal 14 Monate beziehen - aber nur, wenn beide Partner sich die Erziehungsarbeit teilen. Dabei können die Eltern untereinander festlegen, wer wie lange in die Elternzeit geht. So können Vater und Mutter beispielsweise jeder für 7 Monate in die Elternzeit gehen oder die Mutter geht 12 Monate, der Vater 2 Monate in die Elternzeit. Ein Elternteil allein kann maximal 12 Monate lang das Elterngeld beziehen. Auch das beide Eltern sich gleichzeitig in den ersten sieben Lebensmonate um ihr Kind kümmern, ist möglich.
Elterngeld beantragen
Das Elterngeld können Sie direkt bei den
Elterngeldstellen der Bundesländer beantragen. Sie müssen den Antrag nicht sofort nach der Geburt stellen. Ratsam ist es aber sich in den ersten Wochen nach der Geburt darum zu kümmern, denn sonst könnten Ansprüche verfallen: Rückwirkende Zahlungen leistet der Staat nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem ein Antrag auf Elterngeld gestellt wurde.
Zuschläge zum Elterngeld
Werden Zwillinge oder Mehrlinge geboren, zahlt der Staat für jedes weitere Baby einen Zuschlag von 300 Euro. Kinderreiche Familien profitieren zudem von einem Geschwisterbonus: dieser beträgt 10% zum Elterngeld, mindestens aber 75 Euro. Auch für Geringverdiener gibt es Zuschläge zum Elterngeld: bei Einkommen von unter 1000 Euro netto bekommen Sie mehr als 67 Prozent des Nettoeinkommens ausbezahlt.
Die Elternzeit
Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber: während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses.
Ab dem Zeitpunkt also, ab dem die Elternzeit angemeldet worden ist (frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit) und während der Elternzeit darf der Arbeitgeber Ihnen nicht kündigen! Das Arbeitsverhältnis bleibt also bestehen und nach Ablauf der Elternzeit haben Sie einen Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen gleichwertig ist.
Elternzeit beantragen
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres. Die Elternzeit müssen Sie spätenstens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. In Ihrem Antrag müssen Sie genau festhalten, wie Sie sich die Elternzeit einteilen möchten. Ihr Arbeitgeber wird Ihnen dann den Antrag schriftlich bestätigen.
Arbeiten während der Elternzeit
Sie dürfen in der Elternzeit bis zu max. 30 Wochenstunden arbeiten. Sind beide Eltern gleichzeitig in der Elternzeit dürfen bis zu 60 Stunden gearbeitet werden. Das erwirtschaftete Einkommen wird dann allerdings bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt.
Veränderung der Lebenssituation
Während Sie Elterngeld beziehen, müssen Sie sämtliche bedeutsamen Änderungen der Elterngeldstelle unverzüglich mitgeteilen. Dazu gehören z. B. folgende Änderungen:
- das Kind lebt nicht mehr in Ihrem Haushalt
- Sie gehen einer Erwerbstätigkeit nach oder die Arbeitszeit bei Teilzeitarbeit sich erhöht
- Sie gehen einer Erwerbstätigkeit nach und Ihr Einkommen ändert sich
Achtung: Wenn Sie Ihrer Mitteilungspflicht nicht nachkommen, sind Sie dazu verpflichtet das zuviel erhaltene Elterngeld zurückzuzahlen! Außerdem müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu € 2000 (Ordnungswidrigkeit) rechnen.
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