Bauförderung für Familien

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Spätestens wenn das zweite Kind das Licht der Welt erblickt, wächst bei den meisten Eltern der Wunsch nach einem Eigenheim.

Bauförderung: die Suche lohnt sich

2005 wurde die Eigenheimzulage vom Staat abgeschafft, was wiederum für viele Familien die Erfüllung ihres Traumes vom eigenen Haus in Gefahr bringt. Hier bieten jedoch die Kommunen Hilfe an. Denn immer mehr Städte und Ortschaften wollen den Zuzug von jungen Familien fördern und unterstützen bauwillige Eltern mit Fördermitteln. Unter dem Titel "Baugeld vom Bürgermeister" hat so zum Beispiel die Aktion "pro Eigenheim" im Internet eine Datenbank öffentlich gestellt, die rund 800 Kommunen verzeichnet, die weiterhin bauwillige Familien unterstützen. Die Art der Fördermittel reicht dabei von Krippenplatzgarantie bis hin zu einem bestimmten Betrag an Baukostenzuschuss oder Grundstücksverbilligung.

Fördermittel ausnutzen

Steht der Wunsch nach einem eigenen Heim fest, solltest du dich unbedingt über die einzelnen Förderprogramme der verschiedenen Kommunen informieren. In den meisten Fällen fördern Städte und Kommunen junge Familie, die sesshaft werden wollen mit vergünstigen Darlehen oder Vergünstigen beim Grundstückspreis. Ist das Angebot besonders verlockend, die Kommune jedoch außerhalb deines Arbeitsplatzes oder des deines Partners gelegen, könntest du jedoch auch Glück haben, den teilweise ist auch eine Pendlerpauschale im Paket der Fördermittel enthalten. Eine Übersicht über alle deutschen Kommunen, die Bauförderung für Familien anbieten findest du auf folgender Webseite:

Baugeld vom Bürgermeister: Die Datenbank
Die Kommunen vergeben darüber hinaus auch Fördermittel durch das Städtebauförderungsprogramm "Die soziale Stadt", das 1999 von Bund und Ländern ins Leben gerufen wurde. Besonders entwicklungsbedürftige Stadtteile und die darin liegenden Wohnungen werden so gefördert.

Wohnraumförderungsgesetz: spezielle Fördermittel für Familien

Im deutschen Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ist festgelegt, dass Familien, die ihr Eigenheim oder die Wohnung modernisieren müssen Zuschüsse erhalten können. Das gilt in besonderem Maße dann, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung oder anderen Einschränkung ein angepasster Wohnraum braucht oder die Wohnzustände nicht zumutbar sind. Die Art und Höhe der Fördermittel richtet sich dabei, unabhängig von den Angeboten der Kommunen und Städte, nach der Höhe der Einkommen der Familie. Um eine Förderung zu erhalten darf einen Einpersonenhaushalt das Jahreseinkommen von 12.000 Euro und ein Zweipersonenhaushalte das Jahreseinkommen von 18.000 Euro nicht überschreiten. Pro Angehörige, die ebenfalls zum Haushalt zählt, erhöht sich die Grenze um 4.100 Euro und pro Kind um 500 Euro. Jedoch können Familien auch mit Kulanz der einzelnen Bundesländer rechnen, denn je nach Kommune werden teilweise auch, trotz dem Überschreiten der Höchstgrenze, Fördermittel gewährleistet. Es macht also Sinn, dass du dich bei Förderbedarf noch einmal genauer bei deiner Kommune informierst. Darüber hinaus müssen die Anträge noch vor Baubeginn oder Modernisierungsbeginn gestellt werden, denn ist das Bauvorhaben schon in vollem Gange, werden keine Fördermittel mehr bewilligt. Wichtig ist auch, dass du alle weiteren Fördermittel, die du als Familie vom Staat bekommst, wie zum Beispiel das Elterngeld, offen legst und bei der Antragsstellung für Wohnraumförderung mit angibst.

Notwendige Schritte beim Immobililienkauf

Der Kauf einer Immobilie ist eine komplizierte Angelegenheit und kann oft ziemlich verwirrend sein. Es ist wichtig, sich einen guten Überblick zu verschaffen und die Hilfe von Experten zu beanspruchen. Zu Beginn ist es natürlich essentiell, sich für eine gute Immobilie zu entscheiden, die die eigenen Ansprüche erfüllt. Zu dem erwarteten Preis der Immobilie sollte man immer noch 4-6% dazurechnen, da man unter anderem auch die Kosten für den Immobilienmakler decken muss.

Wenn man sich für eine Immobilie entscheidet, sollte man einen Blick in das Grundbuch werfen, in dem allgemeine Daten, aber auch z.B. Verpflichungen gegenüber Dritten aufgelistet sind. Aus dem Grundbuch wird außerdem ersichtlich, ob ein anderer Interessent das Haus bereits für sich beansprucht hat.

Wenn alles passt, kontaktiert der Interessent den Verkäufer und handelt den genauen Preis für die Immobilie heraus.

Da es sehr unwahrscheinlich ist, das passende Bargeld im Geldbeutel zu haben, muss man unbedingt vor endgültiger Kaufzusage mit der jeweiligen Bank reden, um die Immobilie finanzieren zu können. Erst wenn die Bank die Zusage gibt, sollte man auch dem Verkäufer zusagen. Die Finanzierung ist oft komplex und unübersichtlich. Eine übersichtliche Darstellung liefert der Ratgeber zum Ablauf des Immobilienkaufs von Terrafinanz Wohnbau, hier findest du eine gute Übersicht und Tipps zum Thema Immobilienfinanzierung sowie sehr viele weitere und ausführliche Infos über den Ablauf eines Immobilienkaufs.

Wenn auch hier alles in Ordnung geht, macht man mit dem Verkäufer einen Notartermin, um den Kaufvertrag vorzulegen. Wichtig: die Notarkosten (~2% des Immobilienpreises) trägt der Käufer - trotzdem ist der Notar eine vollkommen neutrale Instanz. Nachdem der Käufer sich den Vertrag ausführlich und inklusive des evtl. Kleingedruckten angesehen hat, geht es gemeinsam mit dem Verkäufer zu einem weiteren Termin beim Notar. Ist alles beim Rechten, kann dann dort der Vertrag beurkundet werden.

Der Notar trägt nun die sogenannte Auflassungsvormerkung in das Grundbuch ein, die den Besitzerwechsel der Immobilie ankündigt und damit den Käufer rechtlich gesehen absichert.

Zu einem bestimmten Termin sind nun die Immobilien- und Notarkosten fällig. Du gibst nun das Darlehen der Bank an den Notar weiter. Die Zahlungsmethode kann sich je nach Vereinbarung unterscheiden. Nun schreibt der Notar das Grundbuch um, leitet die Summe an den Verkäufer weiter - und ab dem Zeitpunkt bist du ein Immobilienbesitzer!

Die KfW-Bank und die Förderung für dein Eigenheim

Energieeffizientes Bauen ist nicht nur gut für unsere Umwelt, sondern auch für Personen die beispielsweise vorhaben, ein Fertighaus zu bauen und dabei auf ihren Geldbeutel achten möchten. Denn die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert diese Art des Bauens mit Tilgungszuschüssen und Baukindergeld. Außerdem bietet die KfW-Bank unter anderem das KfW-Wohneigentumsprogramm, finanzielle Hilfe für energieeffiziente Baubegleitung und hohe Zuschüsse von bis zu 120 Euro für ein neues KfW-Effizienzhaus. Diese Hilfe gilt für alle, die diese Art des Hauses oder Eigentumswohnung bauen oder kaufen möchten. Dazu gehört der Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro und bis zu 4.000 Euro erhält der Bauherr oder die Bauherrin für die Begleitung während der Bauphase durch einen Experten für Energieeffizienz. Änderungen zu eben genannten Zuschüssen ergaben sich ab dem 01.01.2020 durch die Bundesregierung wegen der gesetzlich verbindlichen Klimaziele. Dabei haben sich die Tilgungszuschüsse erhöht und die Hilfen für einige Heizungsarten wie etwa der Öl- und Gas-Brennwert-Heizung und der ergänzenden Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien entfielen. Maßnahmenpakete wie etwa das Heizungs- und Lüftungspaket.

Für alle, die ihr Eigenheim bereits gebaut haben, aber planen, es zu sanieren, werden ergänzend zum Zuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch Ergänzungskredite zu Wärmepumpen, Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien), Biomasse-Anlagen (Pellet & Holzvergaser) und Solarthermie-Anlagen gewährt.

Das Wichtigste zu den Hilfsmitteln zum Baukindergeld

Familien, die Kinder haben, und sich den Traum der eigenen vier Wände realisieren möchten, können dies mithilfe verschiedener Förderungen tun. Dabei können die Hilfen der KfW-Förderbank zum Baukindergeld sehr unterstützenswert sein. Diese Förderungen werden 10 Jahre in einer Höhe von 1.200 Euro für jedes Ihrer Kinder gezahlt, dabei darf Ihr Haushaltseinkommen die Höhe von 90.000 Euro/Jahr nicht überschreiten. Für jedes weitere Kind gilt ein Plus zur Einkommenshöchstgrenze von 15.000 Euro, die er oder sie dazuverdienen darf. Weitere Infos und ob du für die Zahlungen der KfW-Förderbank infrage kommst und wenn ja, in welcher Höhe du Unterstützungen in deine Haushaltsplanungen einbeziehen kannst, sind auf der Website der KfW-Bank nachzulesen. Auch hast du dort die Möglichkeit, den Antrag innerhalb von 6 Monaten, nachdem du mit deinem Partner bzw. Partnerin und oder deinem Kind in die neue Immobilie eingezogen sind, online im KfW-Zuschussportal zu stellen. Beachte bitte dabei, dass erst eine Antragstellung nach der Geburt deines Kindes von dir gestellt werden kann.