Häufige Fragen

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Wir haben dir hier die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Kindergeld bereitgestellt.

Häufige Fragen zum Kindergeld

  1. Was ist ein Zählkind?
    Wenn z. B. Eltern geschieden sind das älteste Kind (das Zählkind) beim Vater lebt, so erhält die Mutter für die anderen beiden Kinder die bei ihr leben, den erhöhten Kindergeld-Satz - das beim Vater lebende Kind wird also bei der Mutter dazugezählt.

  2. Kann das Kindergeld gepfändet / abgetreten werden?
    Das geht nur, wenn gesetzliche Unterhaltsansprüche eines Kindes vorliegen, das bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt werden. Alle Abtretungen und Pfändungen aus anderen Gründen sind unzulässig.

  3. Kann das Kindergeld direkt an den volljährige Kinder ausgezahlt werden?
    Ja, das ist möglich. Dazu musst du einen sogenannten Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen, der von den Eltern und dem volljährigen Kind zu unterschreiben ist.

  4. Gibt es eine Einkommensgrenze für die Kindergeld-Auszahlung?
    Für die Eltern: Nein. Auch Millionäre z. B. erhalten Kindergeld in voller Höhe.
    Für berufstätige Kinder: Ja. Hier liegt die Einkommensgrenze bei € 8.004 im Jahr.

  5. Kann ich das Kindergeld rückwirkend beantragen?
    Ja, das Kindergeld kannst du rückwirkend für vier Jahre (plus dem laufenden Jahr) beantragen. Der Anspruch fürs Kindergeld für das Jahr 2020 verjährt also Ende 2024.

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