Partnerschaft: Das gemeinsame Konto

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Wenn man längere Zeit mit einem Partner in einer festen Lebensgemeinschaft zusammenlebt oder gerade erst zusammenzieht, gibt es vieles zu beachten.

Das gemeinsame Konto

In den meisten Fällen stehen junge und ältere Paare irgendwann vor der Frage, ob man sich ein gemeinsames Konto einrichtet. Entweder man nutzt dieses Konto für das gesamte Geld beider Personen, auf die beide Zugriff haben, oder man nutzt das Konto lediglich für gemeinsame Ausgaben, wie etwa Miete oder die Kosten eines Urlaubs - jeder Partner hat dabei noch zusätzlich ein Konto für das persönliche Kapital. Erstere Variante ist häufig vertreten bei Ehepaaren, während letztere oft bei Leuten in einer Wohngemeinschaft oder ähnlichem zu finden ist.

Entscheidet man sich also für ein Gemeinschaftskonto, gibt es hierbei zwei Varianten - das sogenannte "Oder-Gemeinschaftskonto" sowie das "Und-Gemeinschaftskonto".

Das ODER-Konto

Beim Oder-Gemeinschaftskonto handelt es sich um ein Konto, auf das beide Vertragspersonen gleichberechtigt zugreifen können. Geld kann also abgehoben werden, ohne dass die Zustimmung des anderen Partners gefordert wird.

Das UND-Konto

Beim Und-Gemeinschaftskonto benötigt der Partner, der das Geld abhebt, die Zustimmung des anderen Partners. Dies gibt mehr Sicherheit und hilft, den Verbrauch des Geldes besser zu kontrollieren.

Die passende Bank

Je nach Anbieter gibt es verschiedene Konditionen für ein gemeinsames Konto, wobei ein normales Oder-Konto inklusive zwei EC-Karten bei den meisten Banken Standard ist. Allerdings kann bei manchen Anbietern ein Startkapital für das jeweilige Konto notwendig sein, Neukunden können gegebenenfalls aber auch Startkapitale erhalten. Informiere dich für weitere Details bei der Bank deiner Wahl, eine Übersicht findest du im Netz auf Vergleichsportalen oder beispielsweise auf der Seite von Kontorat: Gemeinsames Konto.

Neben einfacherer Geldverwaltung und größerer Flexibilität bringen Gemeinschaftskonten auch ein paar unerfreulichere Faktoren, die man bereits vor der Eröffnung eines solchen Kontos beachten sollte. So kann das Konto zum Beispiel nur mit dem Einverständnis beider Kontoinhaber gekündigt werden, desweiteren besteht das Risiko anfallender Schenkungssteuern, sofern ein Partner mehr Geld einzahlen sollte als der andere. Bei de Oder-Konten, die von allen Kontoinhabern gleichwertig genutzt werden können, besteht die Gefahr der Kontoplünderung durch beispielsweise den anderen Lebenspartner, sowie der Entzug der Verfügungsberechtigung für das Konto. Das Und-Konto ist deshalb meist sicherer als das Oder-Konto.

Bei der Eröffnung des Kontos wird geregelt, wie mit dem Konto und dem darauf enthaltenen Guthaben verfahren wird, falls sich Eheleute scheiden lassen oder sich die Kontoinhaber auf sonstige Weise trennen sollten.

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