Elternzeit

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Die Elternzeit dient als maximal dreijährige Pause von der Arbeit, um sich optimal um den neuen Nachwuchs kümmern zu können.

Allgemeines zur Elternzeit

Im Rahmen der Elternzeit - auch bekannt als Elternurlaub - können sich Mutter und/oder Vater nach dem Ablauf des achtwöchigen Mutterschutzes vollkommen der Betreuung des neugeborenen Kindes widmen. Noch bis ins Jahr 2000 Zeit Erziehungsurlaub genannt, besteht im Rahmen der Elternzeit sowohl für die Mutter als auch den Vater ein Anspruch auf eine maximal dreijährige Freistellung vom Arbeitsplatz. Trotz des gleichen Anspruches beantragen meist die Mütter Elternzeit, auch, wenn sich die Zeit im Normalfall ganz nach Wunsch auf beide Partner aufteilen lässt. In Österreich bezeichnet man die Elternzeit übrigens als Elternkarenz.

Elternzeit beantragen

Der Anspruch auf Elternzeit ist gesetzlich geregelt, der Arbeitgeber kann nicht den Anspruch darauf verwehren. Allerdings benötigt der Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor geplantem Antritt der Elternzeit/dem Ablauf der Mutterschutzfrist einen schriftlichen Bescheid, in dem man verbindlich festlegt, wie man die ersten zwei Jahre der Elternzeit zu verbringen gedenkt. Weitere Infos dazu findest du hier. Insgesamt sind drei Jahre Elternzeit möglich. Der Lohn wird in diesen Jahren nicht weitergezahlt, aber man ist beitragsfrei sozialversichert sowie krankenversichert. Einen Teil des Gehalts bekommt man vom Staat bezahlt (dazu später mehr). Daher ist es wichtig, sich die Elternzeit mit dem Partner gut aufzuteilen.

Da man den Antrag auf Elterngeld schriftlich stellen muss, kann es etwas verwirrend sein, was genau man in den Antrag schreiben muss und welche Informationen wichtig sind. Mithilfe dieses Online-Formulars kannst du hier den Antrag auf Elternzeit stellen und erhältst auch noch einige Tipps bezüglich der Elternzeit. Wichtig: Der Antrag sollte auf jeden Fall persönlich, oder, wenn das nicht gehen sollte, als Einschreiben an den Arbeitgeber gereicht werden.

Da wir bereits bei dem Thema Versicherungen sind, so solltest du auch gleich sicherstellen, dass sich um die Familienversicherung gekümmert wurde. Im Rahmen der kostenlosen Familienversicherung ist, wie der Name bereits vermuten lässt, für deine Kinder und deinen Ehepartner gesorgt. Die Familienversicherung, wie beispielsweise die Familienversicherung der BKK GS, ist in den meisten Fällen kostenlos und bietet Rundumschutz für deine neue Familie. Informiere dich frühzeitig, ob deine Familie Anspruch auf die Familienversicherung hat und ob die nötigen Formalien vollständig abgearbeitet wurden.

Arbeiten während der Elternzeit

Es ist unter Umständen auch möglich, dass man während der Elternzeit bereits wieder arbeiten kann. Dafür gibt es bestimmte Bedingungen: Es muss sich um eine Teilzeitarbeit mit 15-30 Stunden pro Woche handeln, es sollten mindestens 15 Personen im Betrieb sein und die geplante Arbeitszeit sollte mehr als zwei Monate betragen. Auch sollte man bereits länger als ein halbes Jahr im Betrieb tätig sein. Wenn man während der Elternzeit arbeiten möchte, muss man dies bereits im Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber vermerken, am Besten mit der gewünschten Stundenanzahl und auch den Arbeitszeiten. Wenn keine Gründe dagegen sprechen, kann der Arbeitgeber diesen Antrag unterzeichnen. Unter den genannten Bedingungen ist auch ein Teilzeitjob bei einem anderen Arbeitgeber möglich, aber auch hier sollte man natürlich seinen "normalen" Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen.

Während der Elternzeit gilt übrigens Kündigungsschutz - dieser tritt frühestens acht Wochen vor Beantragung der Elternzeit in Kraft.

Gehalt

Während der Arbeitgeber keinen Gehalt weiter zahlt, während man sich in Elternzeit befindet, erhält man die ersten 12 Monate einen Teil des Gehalts vom Staat. Errechnet wird dieser Anteil aus dem durchschnittlichen Einkommen (Netto) der letzten 12 Monate. Dabei beträgt dieser Anteil mindestens 300€, und höchstens 1800€.

In drei Bundesländern (Bayern, Sachsen, Thüringen) gibt es übrigens einen Anspruch auf Landeserziehungsgeld, weitere Infos dazu findest du auf dieser Webseite.

Wer hat wie lange Anspruch auf Elternzeit?

Es ist einem Paar selbst überlassen, wie es die drei Jahre Elternzeit unter sich aufteilt. Wenn man die Zeit allerdings in mehr als zwei Abschnitte aufteilt - das können Monate oder auch Wochen sein - so muss der Arbeitgeber dem schriftlich zustimmen. Auch beide Elternteile können drei Jahre Elternzeit gleichzeitig beanspruchen, jedoch dürfte das finanziell schwierig werden, da der Lohn ja während dieser Zeit nicht ausgezahlt wird.

Wenn man nur ein Jahr Elternzeit beantragt, heißt das für den Arbeitgeber, dass man im zweiten Jahr wieder arbeiten wird. Jahr drei der Elternzeit ist relativ flexibel und lässt sich, sofern mit dem Arbeitgeber abgeklärt, auch bis zum achten Lebensjahr des Kindes verschieben. Dennoch endet der generelle Anspruch auf Elternzeit mit der Vollendung des dritten Lebensjahrs des Kindes, deshalb sollte man vor Ablauf dieser Frist einen Antrag stellen.

Auch andere Personen haben gegebenenfalls einen Anspruch auf Elternzeit, so etwa Adoptiveltern, Großeltern (sofern diese das Kind betreuen) oder andere Verwandte/Erziehungsberechtigte - je nach dem, wer das Sorgerecht für das Kind trägt. Ferner muss man nicht verheiratet sein, um Anspruch auf Elternzeit zu haben.

Wiedereinstieg

Nachdem die Elternzeit beendet ist, geht der Arbeitsalltag in der Regel ganz normal weiter. Als Elternzeitbeziehender muss man dafür nichts unterschreiben oder beantragen. Zudem gelten exakt die gleichen Bedingungen wie vor Antritt der Elternzeit - auch, wenn während der Elternzeit gearbeitet wurde.

Möchte man nach der Elternzeit lieber in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen, geht dies nur unter folgenden Bedingungen: man muss länger als 6 Monate im Betrieb/in der Firma tätig sein, diese muss mehr als 15 Mitarbeiter haben und außerdem sollten keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Am Besten spricht man sich auch hier mit dem Arbeitgeber ab, bevor man bei ihm eine befristete Teilzeitanstellung beantragt.

Spätestens (!) acht Wochen vor Beendigung des zweiten Elternzeitjahres muss man mit dem Arbeitgeber in Kontakt treten, um die weitere Zeit zu planen. Nimmt man sich noch ein weiteres, drittes Jahr frei, oder steigt man wieder ein? Gibt es keine dringenden betrieblichen Gründe seitens des Arbeitgebers, die gegen eine Verlängerung sprechen, so muss er diese erlauben.

Aufgaben des Arbeitgebers

Auch, wenn man sich in Elternzeit befindet, hat der Arbeitgeber bestimmte Verpflichtungen.

Deshalb ist es sehr wichtig, dass man auch bei einem Aufenthalt zu Hause über mehrere Monate oder Jahre eine stabile Kommunikation zum Arbeitgeber aufrecht erhält. Das Recht auf Informationen bezüglich Fortbildungen, Veranstaltungen etc. besteht weiterhin. Des Weiteren muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass beim Wiedereinstieg die gleichen Konditionen gelten wie vor dem Antritt der Elternzeit.

Weitere Kinder

Für jedes weitere Kind stehen erneut drei Jahre Elternzeit sowie auch Elterngeld zur Verfügung. Wenn ein weiteres Kind nach den drei Jahren Elternzeit des ersten Kindes auf die Welt kommt, so erhält man drei unabhängige Jahre, kommt es währenddessen auf die Welt, so überschneiden sich die Zeiten.