Browserspiele - Wie gut sind Kinder geschützt?

Bild:  Browserspiele - Wie gut sind Kinder geschützt?
Spielekonsolen sind seit vielen Jahren in nahezu jedem Haushalt zu finden und heutzutage sind auch viele mehr oder weniger gewaltlastige Spiele im Internet zu finden - man braucht also gar keine eigene Spielegeräte mehr.

Internationale Kinderschutz-Labels

In Deutschland ist die USK, die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (nicht zu verwechseln mit der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft [FSK]), für die Altersfreigabe von Computerspielen verantwortlich. Die Einstufungen (Labels) der USK sind ausschließlich in Deutschland gültig, andere Länder Europas nutzen das PEGI-System. PEGI steht für Pan European Game Information und ist ein europaweites Alterseinstufungssystem für Computer- und Videospiele. Das System wurde mit dem Ziel entwickelt, nationale Software-Einstufungssysteme abzulösen und den europaweiten Verkauf von Spielen zu erleichtern. Das System wurde 2003 in allen europäischen Ländern eingeführt und gilt als Empfehlung für Eltern und Käufer. Im Gegensatz zu den USK-Freigaben sind PEGI-Labels allerdings nicht verbindlich.

Waren USK-Freigaben anfangs noch unverbindliche Empfehlungen sind sie seit der Einführung des Jugendschutzgesetz 2003 verpflichtende Alterseinstufungen. Sowohl Eltern als auch Verkäufer müssen die USK-Einstufungen berücksichtigen, wenn sie Kindern Computerspiele überlassen oder verkaufen.

Geschichte der freiwilligen Selbstkontrolle

Die freiwillige Selbstkontrolle USK wurde 1994 gegründet und hat seit dem mehr als 30.000 Prüfverfahren durchgeführt. In Berlin arbeiten acht feste Mitarbeiter, zu denen sich sechs ehrenamtliche Spielesichter sowie mehr als 50 unabhängige Jugendschutzsachverständige gesellen. Das Archiv der USK zählt mit mehr als 17.000 Titeln zu den weltweit größten Sammlungen für Computer- und Videospiele. Seit 2003 alle zum Verkauf angebotenen Computer- und Konsolenspiele einer eingehenden Prüfung unterzogen und entsprechend eingestuft werden. Die USK besitzt seit diesem Zeitpunkt vier unabhängige Sachverständige für Jugendschutz sowie einen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB).

Die Bedeutung der fünf USK-Kennzeichen:


Siegel Freigegeben ab Kriterien
USK ab 0 freigegebenOhne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG.keine, Gewaltdarstellung oder ängstigende Situationen, freundliche und farbenfrohe Grafik, ruhiger Spielaufbau
USK ab 6 freigegebenAb 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG.familiendfreundlich, spannend, wettkampfbetont
USK ab 12 freigegebenAb 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG.kampfbetont, komplexere Spielaufgaben, logisches Denken erfordert
USK ab 16 freigegebenAb 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.kampfbetonte und gewalthaltige Inhalte, strategisches und taktisches Denken, Fähigkeit zum Teamplay
USK ab 18 freigegebenKeine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.jugendbeeinträchtigend, gewalthaltige Konzepte, ethisch-moralische Anforderungen, Glaubwürdigkeit des Spielgeschehens

Spiele im Browser und die USK

Browsergames erfreuen sich seit Jahren großer Beliebtheit, denn die Spiele haben den Vorteil, dass sie vollständig im Webbrowser laufen. Je nach Spiel ist ein Plug-in oder ein Client-seitiger Download von Spieldaten notwendig. Während die Games zu Anfang stark limitiert waren, stehen sie mittlerweile herkömmlichen Spielen im Nichts nach. Unternehmen wie Prosiebengames sind stets darum bemüht, die neusten Browserspiele auf dem deutschen Markt zu veröffentlichen. Für Eltern gilt aber auch hier: Den Nachwuchs nur die Spiele spielen lassen, die auch für ihr Alter angemessen sind. Die USK ist seit September 2011 auch für Onlinespiele zuständig. Bei Browsergames spielt allerdings die Medienkompetenz der Eltern eine große Rolle. Für sie ist es schwieriger, zu kontrollieren, was der Nachwuchs spielt. Ein generelles Verbot ist in der Regel unwirksam. Besser ist ein Gespräch mit den Kindern, in denen Eltern erklären, warum Gewalt in Spielen nicht für alle Jugendlichen geeignet ist. Weitere Informationen finden Interessierte in Broschüren und auf der Webseite der USK.

Auch wenn Glücksspiele und auf den ersten Blick seriöse Anbieter wie das Schweizer Online Casino im Internet für Kinder verboten sind, können sie einen großen Reiz ausüben und Papas oder Mamas Kreditkarte kann man mit 10 Jahren schon gut ablesen - kläre deine Kinder daher auch über das Risiko und die Gefahren von Glücksspiel auf, wenn sie im Alter von 8-12 Jahren sind.

Kinderschutz im Ausland

Im Land der aufgehenden Sonne bewertet seit 2002 unter anderem die japanische Organisation Computer Entertainment Rating Organization (CERO) Computer- und Videospiele. Die Einstufung ist freiwilliger Natur, ein Verkauf von Spielen ohne CERO-Wertung wäre allerdings schwierig. Spiele mit pornografischem Inhalt (Erogē) werden nicht von CERO bewertet.

In den USA und Kanada bewertet das Entertainment Software Rating Board (ESRB) seit 1994 Computerspiele. Auch hier handelt es sich um rein informelle Freigaben ohne Rechtsverbindlichkeit.

Die Office of Film and Literature Classification (OFLC) klassifiziert Filme und Videospiele in Australien. Alle Medien müssen eine Kennzeichnung besitzen, ansonsten ist der Verkauf nicht gestattet. Verbindlichen Charakter hat für Videospiele lediglich die Freigabe „MA15+“ (Nicht für Menschen unter 15 Jahren geeignet). Die Ablehnung einer Freigabe, wie es bei GTA San Andreas, Leisure Suit Larry, etc. der Fall war, ist möglich und führt dazu, dass das jeweilige Spiele in Australien nicht verkauft werden darf.

Das könnte dich auch interessieren