Verantwortung tragen: Familie verpflichtet

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Die Elternzeit kann für beide Elternteile eine wunderschöne Zeit sein.

Ist ein Kredit in Elternzeit überhaupt möglich?

Von der Grundsache steht die Elternzeit einer Kreditaufnahme nicht entgegen. Allerdings hängt nun viel von den Banken ab, denn einige lehnen Kredite während der Elternzeit direkt ab. Dies kommt aber auch auf das vorhandene Einkommen an, wie auch auf die finanziellen Verhältnisse außerhalb der Elternzeit. Es gilt:

  • Möglichst schnell - das Elterngeld wird nur für eine begrenzte Zeit bezahlt. Für Banken ist das spätere Arbeitsverhältnis nicht ersichtlich, weshalb Kredite im späteren Verlauf der Elternzeit eher selten genehmigt werden.

  • Raten und Laufzeit - wahlweise sollten es niedrige Raten sein oder eine kurze Laufzeit. Ist der Kredit noch während der Elternzeit vollständig abbezahlt, so wirkt sich das positiv auf die Vergabe aus.

  • Großes Problem - für Banken ist die Kreditvergabe in der Elternzeit heikel, da das Elterngeld zu den unpfändbaren Einkommen gehört. Es kann also nicht gepfändet werden, wenn der Kredit ausfällt.

  • Gute Planung - während der Elternzeit sollten Eltern noch genauer die Kreditaufnahme planen als zu anderen Zeiten. Im Regelfall fällt das Guthaben während der Elternzeit geringer aus, weshalb auch hinsichtlich der Kreditraten nur kleinere Sprünge gemacht werden können.

Relativ sicher sind während der Elternzeit beispielsweise Kredite, mit denen der Dispo abgelöst werden soll. Teure Schulden (Dispo) werden nun gegen günstigere Schulden getauscht, zugleich erhält die kreditgebende Bank durch den wieder freigewordenen Puffer notfalls eine Sicherheit. Letztlich hängt es jedoch auch vom jeweiligen Anbieter ab, ob Eltern einen Kredit trotz Elternzeit erhalten. Dies macht einen vergleich umso sinnvoller.

Was ist dabei zu beachten?

Wie schon gesagt, muss der Kredit während der Elternzeit gut geplant und durchgerechnet werden. Fallen höhere Kosten, beispielsweise für das neue Auto oder die Einrichtung des Kinderzimmers an, so könnte ein Kredit dazu genutzt werden, die Ausgaben fiktiv auf einen längeren Zeitraum zu strecken. Nur ist es teilweise notwendig, die Banken zu überzeugen:

  • Zweiter Kreditnehmer– er bietet eine erhöhte Sicherheit. Ein nicht verheiratetes Paar kann gemeinsam den Kredit aufnehmen, alternativ bieten sich auch Eltern als Kreditnehmer an. Allerdings ist hier klar zu sagen, dass der zweite Kreditnehmer nicht unter den Pfändungsschutz das Elterngelds fällt. Sollte der Kredit nicht zurückbezahlt werden, kann das Einkommen des zweiten Kreditnehmers bis zur Pfändungsfreigrenze mühelos gepfändet werden.

  • Bürge– auch er bietet in den Augen der Bank eine höhere Sicherheit, weil von ihm notfalls der Kredit eingefordert werden kann. Doch auch bei Bürgen gelten die Hinweise, die auf den zweiten Kreditnehmer zutreffen.

  • Sicherheit– soll es ein Autokredit werden, ist die Sachlage klar: Das Auto ist bereits die Sicherheit, da der Fahrzeugbrief meist einbehalten wird. Bei anderen Krediten kann das eigene Auto (sofern vollends abbezahlt und nicht geleast) als Sicherheit dienen. Auch Wertgegenstände, Wertpapiere oder Wohneigentum gilt als Sicherheit.

  • Einstellungsgarantie – es hilft oft, wenn sich der Partner, der in Elternzeit ist, eine Wiedereinstellungsgarantie vom Arbeitgeber ausstellen lässt. Diese sagt der Bank, dass der Arbeitsplatz nach der Elterngeldzahlung gesichert ist. Achtung: Wurde Teilzeit beantragt, so wirkt sich das natürlich auf die Wiedereinstellungsgarantie aus, da sie den Arbeitsplatz bezüglich der Arbeitszeit beinhaltet.

  • Privatkredite– für sie ist nur das Einkommen wichtig, nicht aber die Art des Einkommens. Privatkredite werden längst bei Kreditvergleichen mit integriert, sind also leicht zu finden.

Natürlich ist eine positive SCHUFA-Auskunft immer nützlich, wenn ein Kredit aufgenommen wird. Teilweise kann es Sinn machen, eine Eigenauskunft anzufordern und Einträge zu prüfen. Je nach Jahreszeit ist es mitunter gar möglich, Einträge vorzeitig löschen zu lassen, die zum Jahresende entfallen – meist erwartet die Schufa eine gute Erklärung für den früheren Löschgrund. Ein Beispiel wäre, wenn ein Kredit im November aufgenommen werden soll, der für das Familienleben notwendig ist, aber ein Eintrag erst zum Jahreswechsel gelöscht wird. Auf diese kurze Dauer wird der früheren Löschung auf Kulanz manchmal zugestimmt.

Was ist bei Krediten generell wichtig?

Heute ist es längst nicht mehr notwendig, das erstbeste Angebot anzunehmen. Kunden brauchen nicht mehr zur Hausbank gehen und dort hoffen, dass der Kredit genehmigt wird. Kreditvergleiche sind online mit nur wenig Aufwand möglich und sie helfen dabei, zu sparen:

  • Zinsen – die Kosten für die Zinsen sollten so niedrig sein, wie nur möglich. Dank der Vergleiche lassen sich die Zinskonditionen gut in Erfahrung bringen und gegenüberstellen.

  • Weitere Konditionen– ein guter Kredit bietet heute kostenlose Sondertilgungen, ohne dass deren Höhe oder Anzahl festgelegt ist. Zugleich können Kunden heute auf Ratenpausen setzen. Sie erlauben es, im Ernstfall genehmigt einige Raten auszusetzen, wodurch sich die Laufzeit natürlich verlängert.

  • Laufzeit – eine längere Laufzeit bedeutet höhere Zinskosten, aber auch ein geringeres Risiko durch niedrige Raten. Im Ernstfall sind niedrige Raten die bessere Wahl, da ein geplatzter Kredit weitaus höhere Kosten verursacht als Zinsen, die einige Monate länger bezahlt werden müssen.

Wie einfach es ist, einen Kredit in Elternzeit zu erhalten, hängt natürlich auch vom tatsächlichen Einkommen ab. Eltern mit einem hohen Verdienst oder einem gut verdienenden Partner haben schlichtweg bessere Chancen als Eltern, deren Einkommen im unteren Bereich angesiedelt ist. Kleinere Kredite sollten über Privatkredite aber auch in diesem Fall möglich sein.

Fazit - die Elternzeit schließt den Kredit nicht aus

Grundsätzlich steht einer Kreditaufnahme während der Elternzeit nichts entgegen. Kreditnehmer müssen jedoch gut rechnen und sich darauf vorbereiten, Sicherheiten oder auch Arbeitgeberbescheinigungen einreichen zu müssen. Die Elternzeit ist für Banken eine heikle Zeit, da das Elterngeld nicht pfändbar ist. Sollte die Wiedereinstellung nicht gesichert sein oder gar ein Partner arbeitslos sein, so ist die Kreditaufnahme nur selten möglich. Weder das Elterngeld noch Sozialleistungen sind pfändbar und stehen somit für die Bank nicht zur Verfügung.

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