
Steuervergünstigungen für Eltern
Geld vom Staat für Familien
Geld vom Staat für Familien
Kindergeld: Der Klassiker unter den Familienleistungen
Das Kindergeld gehört zu den bekanntesten staatlichen Unterstützungen für Familien – und das völlig zu Recht! Sobald dein Kind geboren ist, solltest du unbedingt Kindergeld beantragen. Der Antrag ist schnell gestellt und lohnt sich: Aktuell bekommst du für dein erstes und zweites Kind jeweils 190 € pro Monat, für das dritte 196 € und ab dem vierten Kind sogar 221 € monatlich.
Wichtig: Es spielt keine Rolle, ob es sich um dein leibliches Kind, ein Adoptivkind oder ein Pflegekind handelt – alle Kinder werden gleichbehandelt. Das Kindergeld wird nicht versteuert und wird in der Regel bis zum 18. Geburtstag deines Kindes ausgezahlt – in bestimmten Fällen (z. B. Ausbildung oder Studium) auch darüber hinaus.
Alle weiteren Infos, etwa zur Antragstellung, Auszahlungsdauer oder zu Sonderregelungen, findest du hier:
Alles über das KindergeldRiester-Kinderzulage & steuerliche Vorteile beim Arbeitgeber
Wenn du eine Riester-Rente abgeschlossen hast, kannst du für jedes kindergeldberechtigte Kind zusätzlich eine Kinderzulage erhalten – aktuell bis zu 300 € pro Jahr. Aber Achtung: Die Riester-Rente lohnt sich nicht für alle gleichermaßen. Gerade für Familien mit kleinem Einkommen oder unregelmäßiger Beschäftigung kann sie unterm Strich weniger bringen, als sie verspricht. Deshalb solltest du vor Vertragsabschluss genau prüfen (lassen), ob sich die Riester-Förderung für dich wirklich auszahlt.
Ein weiterer Punkt: Informiere deinen Arbeitgeber über die Geburt deines Kindes. Das kann steuerliche Vorteile bringen – zum Beispiel einen geringeren Solidaritätszuschlag oder weniger Kirchensteuer. Diese Anpassungen erfolgen über die elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) und wirken sich direkt auf dein Nettogehalt aus.Sonderkosten: Versicherungen clever absetzen
Auch wenn Versicherungen oft trocken wirken – steuerlich lohnt sich ein Blick darauf allemal. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kannst du nämlich als sogenannte Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen. Das gilt für deine eigenen Beiträge genauso wie für die deines Kindes, wenn du diese übernommen hast.
Am wichtigsten ist dabei: Die Versicherung muss „grundsätzlich notwendig“ sein – also zum Beispiel eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine Basisabsicherung bei der privaten Krankenkasse. Zusatzversicherungen zählen in der Regel nicht dazu.
Trag die Beiträge in deiner Steuererklärung in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ ein – so senkst du direkt deine steuerliche Belastung. Wichtig ist: Die Bescheinigung deiner Versicherung muss vollständig und korrekt sein, damit das Finanzamt die Beträge auch anerkennt.Freibeträge bei Erbschaft, Schenkung und Kindervermögen
Wenn du deinem Kind Vermögen überträgst – sei es als Schenkung oder im Erbfall –, kannst du von großzügigen Freibeträgen profitieren. Je nach Verwandtschaftsverhältnis und Steuerklasse liegt der Freibetrag bei Kindern aktuell bei bis zu 400.000 €. Erst darüber hinaus wird Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällig. Die Höhe des Freibetrags kann unter diversen Bedingungen und Steuerklassen unterschiedlich hoch ausfallen. Übersichtlich e Infos sowie Tabellen, die dir zeigen, wann du wie viel Geld erhältst, findest du auf steuertipps.de
Aber Achtung: Wenn du Geld „für dein Kind“ auf ein Konto überweist, das eigentlich dir gehört oder das du vollständig kontrollierst, zählt das steuerlich nicht als echtes Kindervermögen. Damit dein Kind rechtlich als Eigentümer gilt, muss das Vermögen vollständig auf seinen Namen laufen – zum Beispiel auf einem Kinderkonto, das wirklich dem Kind gehört.
Eltern dürfen das Vermögen ihrer Kinder nicht einfach wie ihr eigenes verwalten. Sie sind gesetzlich verpflichtet, es wie „Fremdvermögen“ zu behandeln. Das bedeutet auch: Zinsen und Erträge aus dem Vermögen dürfen nicht für den normalen Unterhalt verwendet werden, sondern nur für zusätzliche Ausgaben, wie z. B. besondere Fördermaßnahmen oder größere Anschaffungen.
Und noch ein Punkt: Wenn du ein bestehendes Konto auf dein Kind überträgst, kann Abgeltungssteuer anfallen. Anders ist das bei einer echten Schenkung – hier kann die Übertragung steuerfrei bleiben, wenn der Freibetrag nicht überschritten wird. Eine frühzeitige steuerliche Beratung lohnt sich hier fast immer.Kinderbetreuungskosten absetzen – so geht’s richtig
Wenn du arbeiten gehst, eine Ausbildung machst oder krank bist, brauchst du oft Hilfe bei der Betreuung deines Kindes. Ob Großeltern, Tagesmutter, Kita oder Hort – viele dieser Kosten kannst du steuerlich geltend machen. Das passiert in der Steuererklärung in der „Anlage Kind“.
Du kannst zwei Drittel deiner tatsächlichen Betreuungskosten absetzen, maximal bis zu 4.000 € pro Kind und Jahr. Das heißt: Hast du z. B. 6.000 € Betreuungskosten im Jahr, kannst du den vollen Höchstbetrag ausschöpfen. Wenn du weniger ausgibst, wird entsprechend weniger abgezogen. Wichtig: Du musst die Kosten belegen können – per Rechnung und Überweisung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Der Höchstbetrag verdoppelt sich übrigens nicht, wenn du mit deinem Partner zusammenveranlagt bist. Auch wenn nur einer von euch die Betreuungskosten bezahlt hat, können diese bis zum Maximalbetrag bei diesem Elternteil angesetzt werden.
Abzugsfähig sind nur Ausgaben für die tatsächliche Betreuung – z. B. für eine Tagesmutter, eine Betreuungsperson oder eine Kita. Kosten für Nachhilfe, Sportverein oder reine Freizeitaktivitäten gehören leider nicht dazu.Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehend zu sein ist oft eine große Herausforderung – auch finanziell. Um dich ein Stück weit zu entlasten, gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Er liegt aktuell bei 1.308 € pro Jahr und wird direkt bei der Lohnsteuer berücksichtigt – wenn du in Steuerklasse II bist.
Voraussetzung: Du wohnst mit mindestens einem Kind in einem Haushalt und bekommst für dieses Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag. Außerdem darf keine andere volljährige Person mit im Haushalt leben, die zum Einkommen beiträgt (z. B. ein neuer Partner oder ein Elternteil).
Wichtig zu wissen: Der Entlastungsbetrag wird nur einmal pro Haushalt gewährt – selbst wenn du mehrere Kinder allein erziehst. Du bekommst also nicht pro Kind mehr Geld, sondern einen pauschalen Bonus für deine besondere Situation.
Fazit: Lass kein Geld einfach liegen!
Viele Familien lassen jedes Jahr Geld liegen – einfach, weil sie nicht wissen, welche steuerlichen Vorteile ihnen zustehen oder wie sie diese richtig nutzen. Dabei ist es gar nicht so kompliziert, wenn man die wichtigsten Punkte kennt. Ob Kindergeld, Betreuungskosten, Freibeträge oder Sonderausgaben: Wenn du die richtigen Unterlagen sammelst und ein paar Dinge beachtest, kannst du viel für dein Familienbudget herausholen.
Und denk dran: Gerade als Alleinerziehende*r solltest du deine Steuerklasse prüfen und keine Entlastungen verschenken.
Deine Checkliste für die nächste Steuererklärung
- Kindergeld rechtzeitig beantragen
- Betreuungskosten überweisen, nicht bar bezahlen
- Nachweise für Kranken- und Pflegeversicherungen sammeln
- Riester-Vertrag? Prüfen, ob sich die Kinderzulage lohnt
- Vermögen nur auf echten Kinderkonten anlegen
- Steuerklasse II setzen, wenn du allein mit Kind lebst
- Belege sortiert ablegen – das spart Nerven und Geld (siehe Haushaltsbücher für Familien)




