
Der Mutterschutz
Rechte und Pflichten in der Schwangerschaft
Rechte und Pflichten in der Schwangerschaft
Der Mutterschutz
Während der Schwangerschaft ändert sich einiges für Arbeitnehmer. Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft profitieren Schwangere von einem gesonderten Kündigungsschutz wegen des Mutterschutzgesetzes. Auch die Auszeit vor und nach der Entbindung ist im Mutterschutzgesetz geregelt: Der Geltungsbereich dieses Gesetzes liegt bei Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sowie für weibliche in Heimarbeit Beschäftigte (§1 des MuSchG).
Das Mutterschutzgesetz im OriginalDieser Mutterschutz dient - wie der Name es sagt - dem Schutz der Mutter während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Die Mutter und ihr Kind sollen während dieser Zeit keiner schweren Körperlichen oder anderweitig zu belastenden Arbeit ausgesetzt werden. Ebenso erhalten Schwangere und Stillende Mütter unter Umständen besondere Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel bestimmte Erleichterungen bei der Arbeit oder Pausen. Ab einem bestimmten Zeitpunkt ist die Mutter schließlich von der Arbeit befreit.
Alle werdenden und stillende Mütter stehen unter dem Mutterschutzgesetz. Unerheblich ist dabei die Art der Anstellung, ob Vollzeit, Teilzeit, haupt- oder nebenberuflich, in Ausbildung oder nur als Aushilfe arbeitend. Lediglich Hausfrauen und Selbstständige fallen nicht in den Mutterschutz.
Viele hilfreiche Informationen zu Schwangerschaften in der Arbeitswelt sowohl für Arbeitgeber als auch für werdende Mütter hat das Forum Mittelstand & Familie zusammengefasst, hier findest du unter anderem auch eine praktische Checkliste für Mitarbeiterinnen, die schwanger geworden sind. Mehr Informationen und eine Checkliste für Arbeitgeber findest du in einem Artikel von Lexware.Dauer des Mutterschutzes
Lohnfortzahlung und Mehrbedarf
Urlaubsanspruch
Gesonderter Kündigungsschutz
Beschäftigungsverbot für Schwangere
Um das Kind nicht zu gefährden, dürfen Schwangere bestimmte Aufgaben nicht durchführen. Dazu gehören beispielsweise Fließband- und Laborarbeiten oder Tätigkeiten in medizinischen Einrichtungen, in denen die Schwangere mit Gift, Blut, Röntgenstrahlen oder Gasen in Kontakt kommen könnte. Eine Arbeit mit erhöhter Unfallgefahr ist untersagt.
Schwere körperliche Arbeit ist natürlich auch ausgeschlossen. Ab der 16. Woche dürfen werdende Mütter keine Busse, Taxis oder Bahnen mehr steuern noch anderweitig in Beförderungsmitteln arbeiten (Kontrolleurin, Stewardess etc.) und ab dem fünften Monat dürfen sie keine Berufe mehr ausüben, in denen sie ständig stehen müssen, wie die Bäckereiverkäuferin - das Maximum beträgt vier Stunden stehen. Ebenso darf die Schwangere keine Arbeit ausführen, bei der sich oft gestreckt oder gebückt wird oder bei denen man auf einer Leiter arbeiten muss.
Es dürfen nicht regelmäßig Lasten über 5 Kilo getragen werden und überhaupt keine Lasten über 10 Kilo. Falls die werdende Mutter in solch einem Bereich arbeitet, muss der Arbeitgeber Alternativen bieten können. Die Bezahlung und die Position in der Betriebshierarchie dürfen hierbei nicht verändert werden! Röntgenassistentinnen könnten beispielsweise auf eine normale Station wechseln und Nachtschichtarbeiterinnen können in die Tagesschicht wechseln.
Generell gilt außerdem, dass die Arbeit von mehr als 8,5 Stunden pro Tag bzw. 90 Stunden in zwei Wochen sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen und Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr verboten sind. Ausnahmen gelten hier nur für die Arbeit in der Gastronomie, im Showgewerbe, der Krankenpflege und der Landwirtschaft.
Weitere Infos über alles, was sich mit der Schwangerschaft im Beruf ändern kann, findest du hier.



