
Das Kindergeld
Kindergeld richtig beantragen
Kindergeld richtig beantragen
Was ist das Kindergeld?
Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die dir helfen soll, die Grundversorgung deiner Kinder zu sichern – ganz egal, wie hoch dein Einkommen ist. Du bekommst das Kindergeld für jedes deiner Kinder, sobald es geboren ist. Und zwar in der Regel bis zum 18. Lebensjahr – in bestimmten Fällen sogar darüber hinaus.
Die Wurzeln des Kindergeldes reichen übrigens bis ins Jahr 1935 zurück. Damals war es noch eine freiwillige Leistung, die vor allem größere Familien entlasten sollte. Heute ist das Kindergeld fest im Gesetz verankert – im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und im Einkommensteuergesetz (EStG) – und steht allen Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland zu.
Verantwortlich für die Auszahlung ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dort kannst du das Kindergeld auch beantragen – online oder schriftlich. Und falls du tiefer einsteigen möchtest: Die Familienkasse hat eine ausführliche Broschüre veröffentlicht, die du dir hier anschauen kannst:Informationsbroschüre der Arbeitsagentur:
MERKBLATT KINDERGELD (PDF-Format)Wie hoch ist das Kindergeld?
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Kindergeld deutlich einfacher geregelt: Für jedes Kind bekommst du nun einheitlich 250 € im Monat. Ganz egal, ob du ein Kind hast oder fünf – der Betrag bleibt gleich.
Früher war das anders: Da war das Kindergeld gestaffelt – für das erste und zweite Kind gab es weniger, ab dem dritten wurde es mehr. Mit der einheitlichen Regelung hat der Staat die Berechnung vereinfacht und gleichzeitig viele Familien finanziell entlastet.
Kindergeld beantragen
Kindergeld bekommst du nicht automatisch – du musst es selbst beantragen. Der Antrag läuft über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und kann entweder online oder schriftlich gestellt werden.
Am einfachsten ist es, wenn du das Online-Formular nutzt – das spart Zeit und Wege. Wichtig ist: Du musst für jedes Kind eine Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung einreichen. Und wenn du nicht mit dem anderen Elternteil zusammenwohnst, brauchst du zusätzlich eine Erklärung zur Haushaltszugehörigkeit.
Für Kinder über 18 musst du außerdem nachweisen, dass sie zum Beispiel:
- eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren,
- einen Ausbildungsplatz suchen oder
- aufgrund einer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
Die wichtigsten Links und Formulare findest du hier:
Online-Formular KindergeldMerkblatt Kindergeld (PDF)Wann und wie wird das Kindergeld ausgezahlt?
Das Kindergeld bekommst du monatlich von der Familienkasse überwiesen – direkt auf das Konto, das du bei deinem Antrag angegeben hast. Wann genau das Geld auf deinem Konto landet, hängt von der letzten Ziffer deiner Kindergeldnummer ab:
- Endziffer 0: Auszahlung am Monatsanfang
- Endziffer 9: Auszahlung gegen Monatsende
Und wenn du oder dein Partner aus einem EU-Staat oder einem der folgenden Länder kommt: Algerien, Bosnien-Herzegowina, Marokko, Montenegro, Schweiz, Serbien, Tunesien oder Türkei – dann ist die Familienkasse zuständig, in deren Bezirk du wohnst.
Sonderregelungen für Kinder über 18 Jahre
Auch wenn dein Kind volljährig ist, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Kindergeld bekommen – meist bis zum 25. Geburtstag. Voraussetzung ist, dass sich dein Kind in einer Ausbildung oder einer vergleichbaren Lebensphase befindet.
- Ausbildung oder Studium:
Kindergeld gibt es bis zum 25. Geburtstag, solange dein Kind eine anerkannte Berufsausbildung oder ein Studium absolviert. - Wartezeit zwischen zwei Ausbildungen:
Befindet sich dein Kind zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, bekommst du für maximal 4 Monate weiterhin Kindergeld. - Kind sucht eine Ausbildung oder einen Job:
Wenn dein Kind unter 25 Jahre alt ist und aktiv nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sucht, kannst du ebenfalls Kindergeld erhalten. - Kind mit Behinderung:
Für ein Kind mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung kannst du auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld bekommen – vorausgesetzt, es kann sich wegen der Behinderung nicht selbst unterhalten und die Behinderung ist vor dem 25. Geburtstag eingetreten.
Die frühere Einkommensgrenze von 8.004 Euro für volljährige Kinder wurde abgeschafft. Das Einkommen deines Kindes spielt also keine Rolle mehr, wenn es sich in Ausbildung befindet.
Kein Anspruch auf Kindergeld, Widerspruch, Probleme
Nicht in jedem Fall hast du Anspruch auf Kindergeld – manchmal wird der Antrag abgelehnt oder es kommt zu einer Rückforderung. Hier findest du die wichtigsten Gründe und was du in solchen Fällen tun kannst.
- Es besteht ein Anspruch auf Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Dein Kind bekommt Zahlungen aus dem Ausland, die dem deutschen Kindergeld ähneln.
- Ein Kinderzuschuss wird über die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.
- Eine andere staatliche Stelle übernimmt eine vergleichbare Leistung für dein Kind.
Wenn dein Antrag abgelehnt wurde oder du zu wenig Kindergeld erhalten hast, kannst du innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch bei der Familienkasse einlegen. Das geht auch persönlich vor Ort – beides ist kostenlos.
Wurde dein Widerspruch abgelehnt, hast du die Möglichkeit, vor dem Finanzgericht Klage einzureichen. Diese ist allerdings kostenpflichtig – hier kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.
Wenn du zu viel Kindergeld erhalten hast – etwa durch einen Fehler im Antrag – bist du verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen. Und zwar unabhängig davon, ob du etwas falsch gemacht hast oder nicht.
FAQ - Häufige Fragen zum Kindergeld
- Was ist ein Zählkind?
- Ein Zählkind ist ein Kind, das bei einem Elternteil lebt, aber bei der Berechnung des Kindergeldes beim anderen Elternteil mitgezählt wird – z. B. nach einer Trennung.
- Kann das Kindergeld gepfändet oder abgetreten werden?
- Nur bei gesetzlichen Unterhaltsansprüchen. Sonst ist weder eine Pfändung noch eine Abtretung erlaubt.
- Kann mein volljähriges Kind das Kindergeld direkt bekommen?
- Ja, mit einem sogenannten Abzweigungsantrag, den ihr beide unterschreiben müsst. Das Kindergeld wird dann direkt an dein Kind ausgezahlt.
- Gibt es eine Einkommensgrenze für Eltern?
- Nein – dein Einkommen spielt keine Rolle. Du bekommst das Kindergeld unabhängig von deinem Verdienst.
- Wie lange kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?
- Rückwirkend kannst du Kindergeld für bis zu sechs Monate ab dem Monat der Antragstellung erhalten. Frühere Regelungen mit vier Jahren gelten nicht mehr.
- Was ist die Günstigerprüfung bei der Steuer?
- Das Finanzamt prüft bei deiner Steuererklärung automatisch, ob für dich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist – du musst nichts extra beantragen.
- Wann sollte ich das Kindergeld am besten beantragen?
- Möglichst direkt nach der Geburt – denn rückwirkend bekommst du höchstens für sechs Monate Geld. Später beantragen heißt: eventuell Geld verlieren.
- Was muss ich bei Änderungen melden?
- Alles, was den Anspruch betrifft: Umzug, Kontowechsel, Schulabbruch, Ausbildungsende, Heirat des Kindes oder Änderungen im Sorgerecht – melde es so schnell wie möglich der Familienkasse.
- Wer bekommt das Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern?
- Der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt. Beim Wechselmodell kann das Kindergeld geteilt oder intern geregelt werden – das entscheidet ihr gemeinsam oder über das Jugendamt.
- Gibt es auch Kindergeld für Familien im Ausland?
- Ja, wenn du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist – z. B. als Grenzgänger oder Mitarbeiter des Auswärtigen Amts. Es darf aber keine vergleichbare Leistung im Wohnland gezahlt werden.
- Wie kann ich die Familienkasse erreichen?
- Die Familienkasse erreichst du telefonisch von Montag bis Freitag unter 0180 1 – 54 63 37 (zum Ortstarif). Für Fragen zur Auszahlung rund um die Uhr: 0180 1 – 9 24 58 64. Alternativ findest du alle Infos auch online auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
- Gibt es Infos in Leichter Sprache oder auf anderen Sprachen?
- Ja – die Bundesagentur für Arbeit stellt viele Formulare und Informationen in Leichter Sprache und in mehreren Sprachen zur Verfügung, zum Beispiel auf Türkisch, Arabisch oder Englisch.




