Umschulung & Kinderbetreuung organisieren

Was spricht für eine Umschulung während oder nach der Elternzeit?
Für Mütter und Väter, denen ein beruflicher Wiedereinstieg nach der Familiengründung wichtig ist, gibt es ausreichend Unterstützung beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Damit stehen Müttern und Vätern viele berufliche Perspektiven zur Verfügung. Wir werden uns auf die Umschulung konzentrieren und erläutern, wie Eltern bei dieser Entscheidung unterstützt werden.
Zunächst sollte geklärt werden, ob eine Rückkehr in den bisherigen Beruf möglich oder gewollt ist. Folgende Gründe können dagegen sprechen und eine Umschulung befürworten
- körperliche Beeinträchtigung durch Schwangerschaft oder Geburt
- Arbeitszeiten lassen sich nicht mit der Familie vereinen
- Wiedereinstieg nach längerer Pause nur schwer möglich
Eine mögliche Lösung ist in diesen Fällen eine zweite Ausbildung, also eine Umschulung, Sofern die Voraussetzungen für eine Umschulung erfüllt werden, kann die zweite Ausbildung sogar verkürzt werden.
In welchen Fällen wird eine Umschulung finanziert?
- Der erlernte und bislang ausgeübte Beruf kann nicht mehr weiter ausgeübt werden
- Der neue Beruf baut auf die bisherige berufliche Tätigkeit auf
- Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann man sich dennoch für einen Perspektivenwechsel entscheiden. Allerdings muss man dann den Weg einer zweiten Ausbildung gehen. Das bedeutet eine geringe Ausbildungsvergütung anstatt eines Umschulungsgehalts. Außerdem kann die Ausbildungszeit nicht verkürzt werden.
Tatkräftige Unterstützung für Haushalt und Kind
Haushalts- und Putzhilfen
Wenn beide Elternteile arbeiten gehen, kann der Haushalt schnell auf der Strecke bleiben. Damit das nicht passiert, kann es sinnvoll sein, über eine Haushalts- und Putzhilfe nachzudenken. Entsprechende Angebote findet man in Tageszeitungen oder im Internet.
Tagesmutter
Auch für die Betreuung des Nachwuchses muss gesorgt sein. Ist das Kind noch zu klein für die KiTa, kann man sich übergangsweise an eine Tagesmutter wenden. Je nach Bundesland und Landkreis werden diese subventioniert. Findet die Betreuung direkt bei der Tagesmutter statt, kommt das Kind mit Gleichaltrigen in Kontakt und kann erste Freundschaften schließen. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, die Tagesmutter in die eigenen vier Wände kommen zu lassen. Einige Tagesmütter sind gegen eine entsprechende Bezahlung auch bereit, kleine Haushaltsarbeiten zu erledigen, wie etwa Wäsche waschen oder kochen.
KiTas
Ist das Kind alt genug, kann die Betreuung auch in einer Kindertagesstätte erfolgen. Eltern sollten bewusst nach KiTas mit langen Öffnungszeiten Ausschau halten. So bleibt genügend Zeit, verschiedenen Verpflichtungen nachzukommen.
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Bildungsträgern, die Umschulungen anbieten. Wer nach der Elternzeit einen neuen Beruf erlernen möchte, sollte deswegen darauf achten, dass der Umschulungsbetrieb familienfreundlich gestaltet ist. Einige Bildungseinrichtungen haben sich auf junge Mütter und Väter spezialisiert und berücksichtigen, dass sich die Umschulungszeiten mit dem Familienleben vereinen lassen. Sinnvoll sind auch Anbieter, die Umschulungsteilnehmern die Möglichkeit bieten, einen Großteil des Lernstoffs zuhause zu bewältigen. Eltern in Umschulung sind dadurch flexibler und können Job sowie Familie besser unter einen Hut bekommen. In diesem Zusammenhang kann auch über ein Fernstudium nachgedacht werden. Bei diesem findet die komplette Umschulung zuhause statt, so dass eine individuelle Einteilung der Lernzeiten möglich ist.
Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich während der Umschulung?
Ansprechpartner für finanzielle Unterstützung
- Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung
- Fahrtkosten
- Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung
- Kosten für die Betreuung von Kindern
Hierfür muss man sich jedoch an den richtigen Ansprechpartner wenden. Je nach individueller Situation kann das entweder die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter sein. Bei diesen muss ein Antrag auf Erteilung eines Bildungsgutscheins gestellt werden. Doch welcher Ansprechpartner ist der richtige?
Umschulung durch die Rentenversicherung
Die Mutter hat bei der Geburt bleibende gesundheitliche Schäden erlitten, die es ihr nicht möglich machen, weiter in ihrem bisherigen Beruf zu arbeiten. Voraussetzung hierfür sind jedoch 15 beitragspflichtige Jahre oder der Bezug einer Erwerbsminderungsrente.
Umschulung durch die Agentur für Arbeit
Wer nach der Elternzeit arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, muss sich für eine Umschulung an die Agentur für Arbeit wenden.
Umschulung durch das Jobcenter
Eltern, die bereits vor der Geburt arbeitslos waren und mit ihrer bisherigen Berufsausbildung auf dem Arbeitsmarkt schlechte Aussichten haben, wenden sich an das Jobcenter. Hierbei werden auch Aspekte der Kindererziehung berücksichtigt. Eine Kostenübernahme der Umschulung ist also auch dann möglich, wenn in den ersten Lebensjahren des Kindes kein Schichtdienst ausgeübt werden kann oder das Kind eine gesundheitliche Beeinträchtigung hat.
Teile diese Seite