Umschulung & Kinderbetreuung organisieren

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Nicht jede Mutter kann oder möchte nach der Schwangerschaft und Geburt in ihren alten Job zurückkehren.

Was spricht für eine Umschulung während oder nach der Elternzeit?

Nach der Geburt muss einiges erledigt werden. Ob die Planung einer Taufe, der Einkauf von Babyausstattung oder die Erledigung von wichtigem Papierkram – frisch gebackene Eltern müssen an vieles denken. Hier stellt sich auch die Frage, ob und in welchem Umfang man nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen möchte. Einige Mütter und Väter entscheiden sich zum Beispiel für einen Nebenverdienst von zuhause aus, wiederum andere möchten wieder voll ins Berufsleben einsteigen.

Für Mütter und Väter, denen ein beruflicher Wiedereinstieg nach der Familiengründung wichtig ist, gibt es ausreichend Unterstützung beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Damit stehen Müttern und Vätern viele berufliche Perspektiven zur Verfügung. Wir werden uns auf die Umschulung konzentrieren und erläutern, wie Eltern bei dieser Entscheidung unterstützt werden.

Zunächst sollte geklärt werden, ob eine Rückkehr in den bisherigen Beruf möglich oder gewollt ist. Folgende Gründe können dagegen sprechen und eine Umschulung befürworten

  • körperliche Beeinträchtigung durch Schwangerschaft oder Geburt

  • Arbeitszeiten lassen sich nicht mit der Familie vereinen

  • Wiedereinstieg nach längerer Pause nur schwer möglich

Eine mögliche Lösung ist in diesen Fällen eine zweite Ausbildung, also eine Umschulung, Sofern die Voraussetzungen für eine Umschulung erfüllt werden, kann die zweite Ausbildung sogar verkürzt werden.

In welchen Fällen wird eine Umschulung finanziert?

Eltern haben die Möglichkeit, sich für eine Umschulung zu entscheiden, wenn sie ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben wollen. Weil ein solcher Schritt mit einer finanziellen Belastung für die Familie einhergeht, sollte er gut durchdacht sein. Um vom Staat bei diesem wichtigen Schritt finanzielle Unterstützung zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der erlernte und bislang ausgeübte Beruf kann nicht mehr weiter ausgeübt werden
  • Der neue Beruf baut auf die bisherige berufliche Tätigkeit auf
  • Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann man sich dennoch für einen Perspektivenwechsel entscheiden. Allerdings muss man dann den Weg einer zweiten Ausbildung gehen. Das bedeutet eine geringe Ausbildungsvergütung anstatt eines Umschulungsgehalts. Außerdem kann die Ausbildungszeit nicht verkürzt werden.

Tatkräftige Unterstützung für Haushalt und Kind

Keine Frage - Umschulungen bedeuten eine große Veränderung in Familien. Wichtig ist, sich für Haushalt und Kind tatkräftige Unterstützung zu holen. Idealerweise sind das die Großeltern, gelten Oma und Opa doch immer noch als die besten Babysitter. Wohnen diese jedoch nicht in der Nähe, kommen auch andere Alternativen in Betracht.

Haushalts- und Putzhilfen

Wenn beide Elternteile arbeiten gehen, kann der Haushalt schnell auf der Strecke bleiben. Damit das nicht passiert, kann es sinnvoll sein, über eine Haushalts- und Putzhilfe nachzudenken. Entsprechende Angebote findet man in Tageszeitungen oder im Internet.


Tagesmutter

Auch für die Betreuung des Nachwuchses muss gesorgt sein. Ist das Kind noch zu klein für die KiTa, kann man sich übergangsweise an eine Tagesmutter wenden. Je nach Bundesland und Landkreis werden diese subventioniert. Findet die Betreuung direkt bei der Tagesmutter statt, kommt das Kind mit Gleichaltrigen in Kontakt und kann erste Freundschaften schließen. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, die Tagesmutter in die eigenen vier Wände kommen zu lassen. Einige Tagesmütter sind gegen eine entsprechende Bezahlung auch bereit, kleine Haushaltsarbeiten zu erledigen, wie etwa Wäsche waschen oder kochen.


KiTas

Ist das Kind alt genug, kann die Betreuung auch in einer Kindertagesstätte erfolgen. Eltern sollten bewusst nach KiTas mit langen Öffnungszeiten Ausschau halten. So bleibt genügend Zeit, verschiedenen Verpflichtungen nachzukommen.


Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Bildungsträgern, die Umschulungen anbieten. Wer nach der Elternzeit einen neuen Beruf erlernen möchte, sollte deswegen darauf achten, dass der Umschulungsbetrieb familienfreundlich gestaltet ist. Einige Bildungseinrichtungen haben sich auf junge Mütter und Väter spezialisiert und berücksichtigen, dass sich die Umschulungszeiten mit dem Familienleben vereinen lassen. Sinnvoll sind auch Anbieter, die Umschulungsteilnehmern die Möglichkeit bieten, einen Großteil des Lernstoffs zuhause zu bewältigen. Eltern in Umschulung sind dadurch flexibler und können Job sowie Familie besser unter einen Hut bekommen. In diesem Zusammenhang kann auch über ein Fernstudium nachgedacht werden. Bei diesem findet die komplette Umschulung zuhause statt, so dass eine individuelle Einteilung der Lernzeiten möglich ist.

Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich während der Umschulung?

Ob zu zweit oder alleinerziehend – für Eltern, die sich für eine Umschulung entschieden haben, gibt es finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Dazu gehört nicht nur die Übernahme der Umschulungskosten sowie ein Gehalt, auch die Kosten für eine Tagesmutter oder einen KiTa-Platz können übernommen werden. Ansprechpartner für eine Kostenübernahme sind die Agentur für Arbeit und das Jobcenter. Antragssteller erhalten pauschal 130 Euro im Monat, vollkommen unabhängig davon, ob die Tagesmutter oder der Kindergartenplatz teurer oder günstiger sind. Deswegen sollte bei der Wahl der Betreuungseinrichtung auch der finanzielle Aspekt berücksichtigt werden. Übrigens: Wird das Kind (bis 15 Jahre) während der Umschulung von Freunden oder Verwandten betreut, können auch hierfür 130 Euro als Betreuungskosten beantragt werden.

Ansprechpartner für finanzielle Unterstützung

Wird eine Umschulung bewilligt, können folgende Kosten übernommen werden:

  • Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung
  • Fahrtkosten
  • Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung
  • Kosten für die Betreuung von Kindern

Hierfür muss man sich jedoch an den richtigen Ansprechpartner wenden. Je nach individueller Situation kann das entweder die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter sein. Bei diesen muss ein Antrag auf Erteilung eines Bildungsgutscheins gestellt werden. Doch welcher Ansprechpartner ist der richtige?

Umschulung durch die Rentenversicherung

Die Mutter hat bei der Geburt bleibende gesundheitliche Schäden erlitten, die es ihr nicht möglich machen, weiter in ihrem bisherigen Beruf zu arbeiten. Voraussetzung hierfür sind jedoch 15 beitragspflichtige Jahre oder der Bezug einer Erwerbsminderungsrente.


Umschulung durch die Agentur für Arbeit

Wer nach der Elternzeit arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, muss sich für eine Umschulung an die Agentur für Arbeit wenden.


Umschulung durch das Jobcenter

Eltern, die bereits vor der Geburt arbeitslos waren und mit ihrer bisherigen Berufsausbildung auf dem Arbeitsmarkt schlechte Aussichten haben, wenden sich an das Jobcenter. Hierbei werden auch Aspekte der Kindererziehung berücksichtigt. Eine Kostenübernahme der Umschulung ist also auch dann möglich, wenn in den ersten Lebensjahren des Kindes kein Schichtdienst ausgeübt werden kann oder das Kind eine gesundheitliche Beeinträchtigung hat.

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