Deine Daten bei der Schufa

Foto von  Die Schufa: Deine Daten bei der Schufa
Die Schufa sammelt Daten über die allermeisten Bürger in Deutschland - welche das sind, erfährst du auf dieser Seite.

Woher bekommt die Schufa ihre Informationen?

Teilweise bezieht die Schufa ihre Daten selbst, aber ein großer Teil stammt von Banken und anderen Vertragspartnern. Diese geben sie mit Einwilligung ihrer Kunden an die Schufa weiter, diese Klausel ist auch unter dem Namen Schufa-Klausel bekannt.

Laut einem Urteil vom Bundesgerichtshof vom September 1985 ist eine pauschale Einwilligung ohne eine Interessenabwägung unzulässig und die Banken oder Vertragspartner dürfen nicht mehr automatisch alle Informationen weitergeben. Die Daten, die die Schufa selbst ermittelt, stammen aus öffentlichen Quellen wie beispielsweise den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, wobei hier festgestellt wurde, dass eine Digitalisierung dieser Daten nicht zulässig ist, da der Gesetzgeber eine entsprechende Erlaubnis aus dem Entwurf der Datenschutzrichtlinien wieder entfernt hat.

Welche Daten werden bei der Schufa gespeichert?

Nicht nur Name, Geschlecht, Geburtsort und -tag, sondern auch die aktuelle und frühere Anschriften werden gespeichert. Ebenso alle Leasing- und Kreditverträge, alle Girokonten und Kreditkarten, Telefonanschlüsse, Mobilfunkverträge und Kundenkonten im Handel und Versandhandel. Mahnungen über Forderungen, gerichtliche Entscheidungen diesbezüglich und Daten über eventuelle Haftbefehle zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung oder deren Abgabe selbst werden bei der Schufa gespeichert. Daten zu einem privaten Insolvenzverfahren gehören ebenso dazu wie Einträge über Kreditkartenmissbrauch.

Nicht gespeichert sind die Einkommenshöhe und der Kontostand. Aus all diesen Daten werden Positiv- und Negativmerkmale herausgefiltert und damit ein Scoring berechnet. Positivmerkmale sind z. B. erfolgreich getätigte Geschäfte wie fristgerech zurückgezahlte Kredite. Negativmerkmale sind z. B. Einziehung einer Kreditkarte wegen Mißbrauchs, die Abgabe einer eidesstattlicher Versicherung usw..

Sind die gespeicherten Daten immer aktuell und richtig?

Die Schufa überprüft die ihr überstellten Daten nicht und daher befinden sich immer wieder falsche oder veraltete Daten in ihrem Verzeichnis. Bis vor kurzem gab die Schufa auf Nachfrage nur spärlich die gespeicherten Informationen an die betroffenen Personen heraus. Seit dem 1. April 2010 haben aber die Bürger das Recht, alle Einträge bei allen Wirtschaftsauskunftsdateien einzusehen. Eine Änderung im Bundesdatenschutzgesetz hat dies möglich gemacht und eine Abfrage pro Jahr ist sogar kostenlos möglich.

Falls bei der Abfrage festgestellt wird, dass die gespeicherten Daten nicht korrekt sind, kann man die Schufa dazu veranlassen, die Fehler so schnell wie möglich zu korrigieren.

Welche Daten erhalten die Vertragspartner der Schufa?

Die Schufa gliedert ihre Vertragspartner in drei verschiedene Kategorieren:
  • A-Vertragspartner
    Hierzu gehören Banken und Kreditkarteninstitute (insg. ca. 2000 Unternehmen). Sie erhalten Positiv- und Negativmerkmale eines Bürgers.

  • B-Vertragspartner
    In diese Kategorie fallen Versandhandel, Telekommunikationsanbieter und andere Unternehmen, die Leistungen gegen Kredit anbieten (ca. 2500 Vertragspartner). Diese Partner erhalten Negativmerkmale.

  • F-Vertragspartner
    Hier sind nur Inkassounternehmen zu finden, die von der Schufa nur die Adressdaten eines Bürgers erhalten.

Die Selbstauskunft

Jeder Bürger kann eine Selbstauskunft (oder auch Eigenauskunft genannt) über sich bei der Schufa anfordern. Dazu kann man direkt in einer der Schufa-Geschäftsstellen gehen und eine mündliche Auskunft erhalten, die aber seit dem 01.04.2010 nicht mehr kostenlos ist. Dafür hat jeder Bürger das Recht, pro Jahr eine schriftliche Selbstauskunft anzufordern - kostenlos.

Eine schriftliche Auskunft kann man kostenlos mit Hilfe eines Formulars beantragen - dazu muss das Formular ausgefüllt und per Post mit einer Kopie des Personalausweises an die Schufa geschickt werden:

Direkt zum Antragsformular für die Selbstauskunft (PDF-Format, mit Erklärungen).

Für € 7,80 kann man auch über das Online-Verbraucherportal eine zeitlich unbegrenzte, schriftliche Selbstauskunft beantragen. Eine Online-Einsicht ist ebenfalls möglich, dieser Zugang kostet einmalig € 18,50. In beiden Fällen muss man sich mittels PostIdent-Verfahren registrieren lassen und erhält dann Zugangsdaten zum Portal.

Zum Online-Portal der Schufa (http://www.meineschufa.de/)

Wie kann man Daten ändern und löschen lassen?

Das Magazin FINANZtest hat im Jahr 2002 im Rahmen einer Untersuchung festgestellt, das 69% aller Schufa-Daten fehlerhaft sind - das sind fast zwei Drittel der gespeicherten Daten!

Negative Daten, z. B. über nicht ordnungsgemäß zurückbezahlte Kredite, werden im Schnitt drei Jahre nach der Tilgung gelöscht, einige Daten kann man auch früher aus dem Verzeichnis nehmen lassen. Sollten veraltete Daten nicht automatisch nach den gesetzlichen Fristen gelöscht worden sein oder falsche Daten bei der Schufa abgespeichert sein, kann man sich schriftlich an die zuständige Schufa-Geschäftsstelle werden und sich auf § 33ff. des Bundesdatenschutzgesetzes berufen. Dieser Paragraph schreibt zwingend die Löschung falscher und veralteter Daten vor. Falls die Schufa innerhalb einer bestimmten Frist nicht feststellen kann, ob die Daten falsch oder korrekt sind werden sie bis zur endgültigen Klärung gesperrt.

Themen-Navigation

Weiterlesen: Schufafreie Kredite und FAQ

Teile diesen Artikel in deinen sozialen Netzwerken:

Das könnte dich auch interessieren