Zahnzusatzversicherung für Kinder – das ist zu beachten

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Der Besuch beim Kieferorthopäden ist für viele Kinder etwas ganz Spannendes.

Darum ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll

Im Vergleich zu früheren Jahren ist die Anzahl an Kindern mit Zahnspangen gestiegen. Laut Statistik liegt sie bei fast 60 %. Weil jedoch nicht alle Kosten für eine solche Behandlung zu 100% von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen werden, lohnt es sich, frühzeitig über eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nachzudenken. Diese schließt die Kostenlücke zwischen den Leistungen der GKV und den tatsächlichen Kosten. Häufig können die entstehenden Kosten deutlich über dem Level sein, was manche Familien aus eigener Tasche zahlen können. Denn nur wenn eine ausgeprägte Zahnfehlstellung vorliegt, erstattet die Krankenkasse die Behandlungskosten. Und selbst dann können Eltern lediglich mit einem Zuschuss von 80 % rechnen. Die restlichen 20 % müssen von den Eltern vorerst selbst gezahlt werden. Erst nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung werden die restlichen 20 % zurückerstattet.

Diese Kosten müssen Eltern bei Behandlungen selbst tragen

Bevor die Krankenkasse allerdings einer Kostenübernahme zustimmt, wird die Fehlstellung einer Einschätzung unterzogen. Dabei gibt es fünf Indikationsgruppen, wobei nur Behandlungen für Fehlstellungen der Indikationsgruppe 3-5 übernommen werden. Bei einer Zahnzusatzversicherung werden auch die Indikationsgruppen 1-2 abgedeckt. Eltern können dabei bis zu 7.000 Euro für die kieferorthopädische Behandlung ihrer Kinder sparen. Darüber hinaus gibt es verschiedene kieferorthopädische Zusatzleistungen, die kein fester Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV sind. Dazu gehören:

  • Innen liegende Brackets
  • Keramik-Brackets
  • Speed-Brackets
  • Kunststoff-Brackets
  • Mini-Brackets

Auch sogenannte Wahlleistungen sind nicht erstattungsfähig. Wer seinem Kind eine hochwertigere Behandlung ermöglichen möchte, sollte an den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung denken. Eine gute Zusatzversicherung ist ebenso wichtig wie ein guter Zahnarzt.

Wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Bei Zahnfehlstellungen nimmt der Zahnarzt eine Einordnung in eine kieferorthopädische Indikationsgruppe vor. Sobald er dies getan hat, ist es zu spät, für sein Kind eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Das heißt, dass Eltern bei einer KIG von 1-2 die Kosten für eine Behandlung selbst tragen müssen. Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung erfolgt am besten zwischen 3 und 4 Jahren. Mit 3 Jahren ist zwar das Milchzahngebiss komplett entwickelt, es ist aber noch nicht absehbar, ob und welche kieferorthopädischen Behandlungen benötigt werden. Hat der Zahnwechsel hingegen bereits schon eingesetzt, vermerkt der Zahnarzt Zahn- und Kieferfehlstellungen in der Behandlungsakte, was es erschwert, einen Versicherer zu finden, denn bei privaten Krankenkassen richtet sich die Höhe des Beitrages nach der Gesundheit der jeweiligen Patientin/des jeweiligen Patienten und es kann ebenso gut vorkommen, dass eine private Krankenkasse jemanden nicht annimmt, da die Person zu krank ist oder die Krankenkasse ein Verlustgeschäft wittert.

Ein weiterer Grund für den frühen Versicherungszeitraum sind die Leistungseinschränkungen in den ersten Vertragsjahren. Bei einigen Versicherern erhält man den vollen Versicherungsschutz erst nach einem Mindestversicherungszeitraum von 5 Jahren.

Darauf kommt es bei der Zahnzusatzversicherung an


Auch Erwachsene können eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Bei ihnen liegt der Schwerpunkt im Bereich Zahnersatz und Zahnerhalt, während bei Kindern vor allem kieferorthopädische Leistungen abgedeckt werden.
Vor Abschluss einer solchen Versicherung können Sie sich an folgenden Leistungsschwerpunkten orientieren:

Zahnzusatzversicherung für Erwachsene:
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Hochwertige Kunststofffüllungen
  • Wurzelbehandlungen
  • Parodontosebehandlungen
  • Aufbissschienen
  • Brücken, Kronen, Inlays und Implantate

Zahnzusatzversicherung für Kinder:
  • Individualprophylaxe
  • Zahnreinigung
  • Kunststofffüllung
  • Fissurenversiegelung
  • Zahnspangen (auch feste)
  • Kieferorthopädische Behandlungen
  • Lingualtechnik

Fazit

Die absoluten Grundbedürfnisse in Bezug auf Zahnmedizin sind im Normalfall für jede Patientin und jeden Patienten in den Tarifen der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Dennoch lohnt sich eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder sowie auch für Erwachsene erheblich. Durch eine solche Zusatzversicherung wird gewährleistet, dass keine ungewollten Kosten entstehen. Zusätzlich können Leistungen vereinbart werden, die teils weit über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gehen. Des Weiteren erhalten Patientinnen und Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung stets das Beste, das von der Versicherung übernommen wird – weitaus mehr, als von den gesetzlichen Versicherungen.

Sowohl für Erwachsene als auch für Kinder lohnen sich daher Zahnzusatzversicherungen. Wenn du für dein Kind eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchtest, solltest du dies wie bereits oben erwähnt möglichst früh tun, damit du weniger Beiträge zahlen musst und trotzdem die gleichen Leistungen erhältst.

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