Das richtige Verhalten auf Radfahrwegen

Wenn die ersten Sonnenstrahlen im neuen Jahr die Erde erreichen, beginnen Familien allerortens damit, ihr Zweirad für den Frühling vorzubereiten. In diesem Artikel möchten wir euer Wissen über eine sichere Verkehrsnutzung mit dem Fahrrad auffrischen, mit besonderem Augenmerk auf Familien mit Kindern und der richtigen Nutzung des Radfahrweges.
Das sichere Fahrrad
Bevor es auf den Radweg, die Straße oder das Gelände geht steht nach dem Winter zunächst ein kurzer Sicherheitscheck der Drahtesel an.
Das "ideale" Fahrrad, das auch wirklich verkehrssicher ist, sollte über folgende Merkmale verfügen:
Das "ideale" Fahrrad, das auch wirklich verkehrssicher ist, sollte über folgende Merkmale verfügen:
- weiße Scheinwerfer und Rückstrahler vorne
- Dynamo (3 Watt / 6 Volt) oder Batterielicht
- zwei Speichenrückstrahler (Katzenaugen) pro Rad oder Reflexstreifen
- je zwei gelbe Rückstrahler in jedem Pedal
- ein rotes Rücklicht
- einen roten sowie einen großflächigen Rückstrahler
- zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
- eine funktionierende Klingel
Radfahrwege
Je nachdem in welcher Stadt ihr wohnt, ist euer Radnetz mehr oder weniger gut ausgebaut. Radfahrer sind natürlich für jeden Radweg dankbar den sie nutzen können - schließlich bieten die Fahrradwege mehr Sicherheit. Ist kein Radweg vorhanden oder ist er unbefahrbar, dann geht es wohl oder übel auf die Straße. Problematisch wird es da für Familien, die mit kleinen Kindern im Schlepptau nur ungern auf viel befahrenen Straßen fahren möchten.
Deshalb ist es bei etwas längeren Fahrradtouren mit Kindern wichtig, vor der Abreise den Weg gründlich zu planen und sich über befahrbare Radwege zu informieren.
Grundsätzlich gilt: Für Radfahrer besteht Nutzungspflicht, wenn Fahrradwege durch blaue Schilder gekennzeichnet sind. Es sei denn: Der Weg ist unzumutbar, das heißt, im Winter ist er ungeräumt, im Sommer von Pflanzen überwuchert oder Autos behindern die Fahrt auf dem Radweg.
Laut der Straßenverkehrsordnung ist für Radfahrwege eine Mindestbreite von 1,50 Metern festgelegt, bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen innerorts müssen es 2,50 Meter sein, außerorts nur 2,00 Meter.
Leider nützen diese Regeln den Wenigsten etwas, denn in vielen Kommunen sind Radwege ausgeschildert, die die oben genannten Regeln nicht erfüllen. Entscheiden sich Radfahrer für die Straße (und somit ihre Sicherheit), radeln sie in einer rechtlichen Grauzone. Im schlimmsten Fall erhält man ein Bußgeld in Höhe von mindestens 20 Euro. Wer widersprechen möchte, kann sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts berufen, welches angibt, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur dann angeordnet werden darf, "wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt" (schönes Justizdeutsch :)).
Für Fahrradfahrer, die sich nicht an die Vorschriften halten, gibt es unter anderem folgende Bußgelder:
Eine ausführliche Bußgeldliste könnt ihr auf der Webseite des ADFC finden.
Deshalb ist es bei etwas längeren Fahrradtouren mit Kindern wichtig, vor der Abreise den Weg gründlich zu planen und sich über befahrbare Radwege zu informieren.
Was ist erlaubt, was ist verboten?
Aus der Perspektive von Autofahrern sind sie nervig: Radfahrer, die munter auf der Straße fahren, statt den vorhandenen Radfahrweg zu nutzen. Was viele Autofahrer nicht wissen: Das Verhalten hat häufig mehr mit Selbstschutz als mit Ignoranz zu tun. Viele Radwege sind zwar als solche gezeichnet, jedoch kaum zumutbar. Mit steigender Anzahl an Fahrradfahrern wird es zunehmend schwieriger, problemlos auf zwei Rädern durch die Stadt zu kommen. In der Hauptstadt Berlin zum Beispiel stieg der Fahrradverkehr in den vergangenen zehn Jahren um ein Drittel an. Diese Entwicklung muss früher oder später in der Verkehrswegeplanung beachtet werden. Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung 2009 sind Radfahrstreifen parallel zur Fahrbahn die Norm. Für Radfahrer ist das in der Regel die beste Lösung: Denn Radwege auf oder neben dem Bürgerstein bringen viele Gefahren mit sich: Unachtsame Fußgänger ignorieren Fahrradfahrer gerne, sodass es immer wieder zu Unfällen kommt. Aber auch Einfahrten, die für Auto- und Fahrradfahrer gleichermaßen problematisch sind, sorgen häufig für Verletzte. Hinzu kommen Probleme auf alten Radwegen, die zu schmal sind oder auf denen Wurzeln zu gefährlichen Stolperfallen werden. Nicht selten werden Radfahrwege von Autofahrern als Haltestelle oder Parkplatz missbraucht.Grundsätzlich gilt: Für Radfahrer besteht Nutzungspflicht, wenn Fahrradwege durch blaue Schilder gekennzeichnet sind. Es sei denn: Der Weg ist unzumutbar, das heißt, im Winter ist er ungeräumt, im Sommer von Pflanzen überwuchert oder Autos behindern die Fahrt auf dem Radweg.
Laut der Straßenverkehrsordnung ist für Radfahrwege eine Mindestbreite von 1,50 Metern festgelegt, bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen innerorts müssen es 2,50 Meter sein, außerorts nur 2,00 Meter.
Leider nützen diese Regeln den Wenigsten etwas, denn in vielen Kommunen sind Radwege ausgeschildert, die die oben genannten Regeln nicht erfüllen. Entscheiden sich Radfahrer für die Straße (und somit ihre Sicherheit), radeln sie in einer rechtlichen Grauzone. Im schlimmsten Fall erhält man ein Bußgeld in Höhe von mindestens 20 Euro. Wer widersprechen möchte, kann sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts berufen, welches angibt, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur dann angeordnet werden darf, "wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt" (schönes Justizdeutsch :)).
Für Fahrradfahrer, die sich nicht an die Vorschriften halten, gibt es unter anderem folgende Bußgelder:
Nicht auf benutzungspflichtigem Radweg unterwegs:
20 bis 35 Euro
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot:
15 bis 40 Euro
Fahren auf dem Gehweg:
10 bis 20 Euro
Falsche Einfahrt in die Einbahnstraße:
20 bis 35 Euro
Fahren in der Fußgängerzone:
15 bis 30 Euro
Defekte Bremse oder fehlende Klingel:
15 bis 30 Euro
Fahren ohne Licht:
20 bis 35 Euro
Fahrend ein Handy benutzen:
25 Euro
Eine ausführliche Bußgeldliste könnt ihr auf der Webseite des ADFC finden.
Radfahrwege im Internet finden
Um einen verkehrssicheren Radweg zu finden, der auch für Kinder geeignet ist, gibt es nachfolgend eine Liste mit Tools, die sich zur Routenplanung eignen:
- ADFC Tourenportal
Auf dem ADFC-Tourenportal gibt es eine Vielzahl von Radtouren, die vom Allgemeinen Deutscher Fahrrad-Club vorgeschlagen werden. Neben einer ausführlichen Beschreibung gibt es auch Informationen zum Schwierigkeitsgrad, Verkehrsbelastung, Streckenbeschaffenheit und ob die Tour für Kinder geeignet ist. - Bikemap
Auf bikemap.net kann man anhand von Satellitenbildern und Karten seinen Radweg planen. Dieser Google Maps ähnliche Service ist aus dem Grund so praktisch, weil man die Radwege anderer Menschen vorfindet und diese nutzen kann. - Google Maps
Das Karten-Tool des Suchmaschinengiganten Google zeigt seit geraumer Zeit Fahrradwege in vielen Ländern der Welt an. Um die Radwege zu sehen, einfach unter 'Verkehr' den Punkt 'Mit dem Fahrrad' auswählen. - Radrouten Planer Nordrhein-Westfalen
Dieser Routenplaner ermöglicht ebenfalls die Routenplanung, jedoch ausschließlich im Raum Nordrhein-Westfalen. Praktisch ist die Möglichkeit, GPS-Tracks herunterzuladen. - Radweit.de
Für lange Radtouren eignet sich www.radweit.de. Hier gibt es eine ausführliche Liste mit Routenempfehlungen für ganz Deutschland (und einige Nachbarländer) inklusive ausführlicher Beschreibungen.
Bei der Wahl der Strecke sollten Eltern, die mit Kindern unterwegs sind, möglichst viele Informationen über Länge, Höhenunterschiede, Nahe zu Straße und so weiter sammeln. Je nach Alter ihrer Kinder musst du als Elternteil einschätzen, ob du deinem Kind die Strecke zumuten kannst. Kinder sollten nicht unnötig überfordert werden, regelmäßige Ruhepausen sind ebenso wichtig wie Möglichkeiten, sich auch abseits der Piste beschäftigen zu können (Spielplatz oder Ähnliches).
Radfahren im Winter
So wie passionierte Jogger bei jedem Wind und Wetter laufen gehen, verzichten auch Fahrradfahrer bei Eis und Schnee nicht auf ihr geliebtes Zweirad. Wenn auf den Straßen Chaos herrscht, hoffen sie, gemütlich daran vorbeizufahren. Doch der Weg bei weißem Wetter kann sehr gefährlich sein. Radler sind ohnehin die Schwächsten im Verkehr, bei Eis und Schnee haben sie ihr Rad kaum noch unter Kontrolle und sollten es deshalb besser zu Hause stehen lassen. Problematisch ist die Verkehrsordnung: Radfahrer dürfen nämlich auch im Winter auf die Straße, wenn es keine benutzungspflichtigen Radwege gibt beziehungsweise diese nicht geräumt sind. Experten sind sich aber einig: Radfahrer gefährden im Winter nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Sonderfall: Elektrofahrrad auf dem Radweg?
Elektrofahrräder liegen aktuell voll im Trend. 2011 konnten sich die Treter rund 300.000 mal verkaufen - Tendenz steigend. Mit der steigenden Beliebtheit treten auch immer mehr Fragen auf: Darf man mit einem E-Bike überhaupt auf dem Radweg fahren oder muss man auf die Straße?
Die Antwort auf diese Frage ist simpel: Nutzer von Elektrofahrrädern dürfen nicht nur den Radweg benutzen, sie müssen es sogar. Ein Motor dient dem sogenannten Pedelec als Antrieb, damit der Fahrer weniger treten muss und mühelos Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h erreicht. Verglichen mit anderen Fahrzeugen sind diese Räder langsam, deshalb kann es auf der Straße schnell gefährlich werden. Die Polizei bestraft Pedelec-Fahrer, die trotz Fahrradweg auf der Straße unterwegs sind, mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Ein ausgeschilderter Radweg ist an dem runden, blauen Schild mit weißem Fahrrad zu erkennen. Sollte weit und breit kein Radfahrweg zu finden, sondern der Radweg nur mit roten Pflastersteinen gekennzeichnet sein, dann darf man mit einem Elektrofahrrad auf die Straße.
Die Antwort auf diese Frage ist simpel: Nutzer von Elektrofahrrädern dürfen nicht nur den Radweg benutzen, sie müssen es sogar. Ein Motor dient dem sogenannten Pedelec als Antrieb, damit der Fahrer weniger treten muss und mühelos Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h erreicht. Verglichen mit anderen Fahrzeugen sind diese Räder langsam, deshalb kann es auf der Straße schnell gefährlich werden. Die Polizei bestraft Pedelec-Fahrer, die trotz Fahrradweg auf der Straße unterwegs sind, mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Ein ausgeschilderter Radweg ist an dem runden, blauen Schild mit weißem Fahrrad zu erkennen. Sollte weit und breit kein Radfahrweg zu finden, sondern der Radweg nur mit roten Pflastersteinen gekennzeichnet sein, dann darf man mit einem Elektrofahrrad auf die Straße.
Fragen und Antworten
Dürfen Radfahrer auf Gehwegen fahren?
Nein. Nur Kinder unter zehn Jahren sind von dieser Regel ausgenommen. Erwachsene dürfen nur dann auf Gehwegen fahren, wenn Schilder es ausdrücklich erlauben.Dürfen Radfahrer an stehenden Autos an der Ampel vorbeifahren?
Ja, wenn genügend Platz vorhanden ist.Darf man auf dem Fahrrad telefonieren / smsen?
Telefonieren ist nur mit Headset erlaubt, ein Smartphone während der Fahrt zu bedienen ist nicht erlaubt.Gibt es eine Helmpflicht?
Nein, dennoch sollte aus Sicherheitsgründen jeder einen Helm tragen. Eltern sollten auf jeden Fall ein gutes Vorbild sein und einen Helm tragen!Können Fahrradfahrer den Führerschein verlieren?
Ja, wer mit 1,6 Promille unterwegs ist, muss unter umständen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung bestehen. Bei Unfällen gilt der Wert von 0,3 Promille.Teile diese Seite
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