Rechtschutzversicherung

Bild:  Wichtige Versicherungen für Familien: Rechtschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung gehört nicht zu den sehr wichtigen Versicherungen für Familien.

Die Rechtsschutzversicherung allgemein

Früher fristete die Rechtsschutzversicherung ein Nischendasein - nur wenige Menschen haben sie als notwendig erachtet. Mittlerweile hat sich das Blatt jedoch gewendet, denn immer mehr Menschen greifen schnell zum "Allheilmittel" Rechtsstreit - angefangen beim Nachbarschaftsstreit bis hin zum Verkehrsrechtsstreit. Doch eine Rechtsschutzversicherung sollte nicht unüberlegt abgeschlossen werden, es müssen wenigstens die Grundlagen der Rechtsschutzversicherung bekannt sein.

Der Familien-Rechtsschutz

Vielfach angeboten wird der Familien-Rechtsschutz, der oft die Bereiche Verkehrs-, Berufs- und Privat-Rechtsschutzversicherung abdeckt. Abgesichert sind nicht nur die versicherte Person, sondern auch deren Ehepartner bzw. ein Lebensgefährte und die Kinder. Diese sind sogar bis zum 25. Lebensjahr abgesichert, wenn sie sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden und noch mit im elterlichen Haushalt leben.

Was leistet die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung bietet Schutz vor den Kosten eines Rechtsstreits. Diese können - gerade bei hohen Streitwerten - sehr schnell hohe Summen erreichen. Als Beispiel sei der Kunstfehler eines Arztes genannt: oft werden hier Schadenersatzansprüche in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro geltend gemacht. Die Kosten des Rechtsanwalts richten sich meist nach diesem Streitwert und werden ebenfalls entsprechend hoch angesetzt. Außerdem müssen oft noch Sachverständige beauftragt werden, die weitere Kosten verursachen.

Diese Kosten sind für Otto Normalverbraucher kaum zu tragen, so dass eine Rechtsschutzversicherung, die in solchen Fällen einspringt, gute Dienste leisten kann. So kann der Geschädigte auf einer Augenhöhe mit den oft übermächtigen Haftpflichtversicherungen um sein gutes Recht kämpfen. Die finanziellen Leistungen helfen hierbei besonders gut.

Wann die Rechtsschutzversicherung nicht leistet

Die Rechtsschutzversicherung wird aber nicht immer aktiv. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Rechtsstreitigkeiten aufgrund einer Straftat. Wer also vorsätzlich einen Einbruch oder Mord begangen hat, kann hierfür seine Rechtsschutzversicherung nicht in Anspruch nehmen. Ebenfalls weigern sich die meisten Rechtsschutzversicherungen in Erbstreitigkeiten, Scheidungsangelegenheiten und bei Unterhaltsfragen zu zahlen. Innerhalb der Familie sei Streit normal, so heißt es, das stelle kein Risiko dar, welches versichert werden könne.

Ebenfalls leistet die Rechtsschutzversicherung nicht, wenn der Schaden bereits vor Abschluss der Versicherung entstanden ist. Selbst nach Abschluss der Versicherung muss nicht sofort geleistet werden. Die meisten Versicherer verlangen hier eine Karenzzeit von mindestens drei Monaten - erst dann werden die Kosten für den Rechtsstreit übernommen.

Außerdem zahlt die Rechtsschutzversicherung immer dann nicht, wenn keine Aussicht auf Erfolg einer Klage besteht - und das wird von der Versicherung vorher überprüft.

Die verschiedenen Arten der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung gliedert sich in viele einzelne Teilbereiche, von denen einige sinnvoll und andere weniger sinnvoll sind. Sie wird oft als Komplettpaket, bestehend aus mehreren dieser Teilbereiche angeboten.

Der Verkehrsrechtsschutz beispielsweise übernimmt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund eines Vorkommnisses im Straßenverkehr entstanden sind. Auch bei einem Strafzettel, der vermeintlich falsch ausgestellt wurde, kann mitunter ein Rechtsstreit geführt werden. Diese Rechtsschutzversicherung wird von den Mitgliedern eines Automobilclubs oft nicht benötigt, da sie über ihn bereits besteht.

Die Berufsrechtsschutzversicherung dagegen trägt die Kosten für Verfahren gegen den Arbeitgeber. Sie ist jedoch für Mitglieder einer Gewerkschaft uninteressant. Ebenfalls gibt es die Mietrechtsschutzversicherung, die bei Streitigkeiten mit dem Vermieter einspringt. Auch sie wird nur dann benötigt, wenn der Versicherte nicht bereits Mitglied in einem Mieterverein ist.

Beiträge zur Rechtsschutzversicherung

Die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung gelten als recht hoch. Wer allerdings nur einen Teilbereich der vielen möglichen absichert, kann schon deutliche Einsparungen erzielen. Weiterhin lassen sich die Beiträge senken, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Eine solche Selbstbeteiligung von z. B. 500 Euro bringt schon eine attraktive Verringerung der zu zahlenden Beiträge.

Das könnte dich auch interessieren