Kinder-Unfallversicherung

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Die Unfallversicherung für Kinder beschützt die Kleinen vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.

Kinder-Unfallversicherung - allgemeine Informationen

Eine weitere für viele Familien wichtige Versicherung ist die Kinder-Unfallversicherung. Sie schützt Kinder zumindest finanziell vor den Folgen eines Unfalls. Zwar sind die Kinder in der Kindertagesstätte, der Schule und auf dem Weg von und zu diesen Einrichtungen über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, doch sind die Leistungen bei Weitem nicht ausreichend! So übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung lediglich medizinisch notwendige Behandlungen und zahlt eine Rente bei Vollinvalidität. Bei einer nur teilweisen Invalidität hingegen werden keine Zahlungen erfolgen.

Die Kinder-Unfallversicherung dagegen bietet Schutz auch außerhalb der Schule oder Kindertagesstätte. Das ist auch besonders wichtig, da mehr als 90% aller Unfälle in der Freizeit oder im Haushalt passieren. Ebenfalls leistet die private Kinder-Unfallversicherung auch bei Pflegebedürftigkeit des Kindes. In der gesetzlichen Unfallversicherung stehen hierfür, je nach Pflegestufe, maximal 215 bis 675 Euro zur Verfügung. Diese werden jedoch in den seltensten Fällen ausgezahlt, da oftmals nur die Differenz zwischen der Pflege eines gesunden und eines verunfallten Kindes übernommen werden. Die Kinder-Unfallversicherung dagegen bietet vollen Schutz, und das auch bei einer lebenslangen Erwerbsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls im Kindesalter. Einziges Manko: Es werden lediglich Erwerbsunfähigkeiten aufgrund eines Unfalls versichert.

Aber Unfälle machen nur etwa 0,6% der Fälle auf - die meisten Schäden mit Behinderungen treten aufgrund Invalidität ein. Hier greift dann die Invaliditätsversicherung

Kapitalbedarf bei der Kinder-Unfallversicherung

Die Kinder-Unfallversicherung wird meist mit verschiedenen Komponenten angeboten. Wichtig ist, dass im Falle eines Unfalls oder einer Invalidität eine ausreichende Versicherungssumme zur Verfügung steht. Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit sollte die Versicherungssumme so hoch sein, dass daraus zumindest ein Teil des späteren Lebensunterhalts gezahlt werden kann. Bei Invalidität sollte eine Versicherungssumme von wenigstens 200.000 Euro bei einer angenommenen Verzinsung von drei Prozent vereinbart werden. Ebenfalls sollten Eltern eine Progression vereinbaren. Diese ermöglicht es, bei steigender Invalidität höhere Summen zu erhalten, aber auch schon bei einer geringen Invalidität gute Leistungen zu bekommen. Eine Progression sollte mit 225% bis 300% vereinbart werden, darunter liegende Beträge machen wenig Sinn.

Weitere Absicherung in der Kinder-Unfallversicherung

Ebenfalls sollte bei der Kinder-Unfallversicherung auch eine geringe Todesfallleistung vereinbart werden, 10.000 bis 15.000 Euro sind ausreichend. Ebenso sollte bedacht werden, dass die Tarife mit spätestens 18 Jahren auf Erwachsenen-Tarife umgestellt werden müssen.

Eine Prämienrückgewähr ist hingegen bei der Kinder-Unfallversicherung nicht zu empfehlen. Die Beiträge werden hier einfach zu hoch ausfallen. Ebenso kann auf eine Unfallrente verzichtet werden, da diese keine ausreichende Flexibilität bietet. Besser ist eine Einmalzahlung, die bei Bedarf auch angelegt werden kann. Durch die Zinsen lassen sich recht ansehnliche Renditen bei ausreichend hoher Versicherungssumme erzielen, die zum Bestreiten des Lebensunterhalts dienen.

Weitere typische Extras in der Kinder-Unfallversicherung sind das Krankenhaustagegeld, das Genesungsgeld oder das Tagegeld. Diese sind jedoch ebenfalls nicht zu empfehlen, da die entsprechenden Leistungen über eine Krankenzusatzversicherung meist bedeutend kostengünstiger abgesichert werden können.

Schüler ab 15 Jahren

Schüler, die bereits älter als 15 Jahre sind, können anstelle der Kinder-Unfallversicherung übrigens bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese macht deutlich mehr Sinn, da damit nicht nur eine Invalidität aufgrund eines Unfalls abgesichert wird, sondern genauso die Berufsunfähigkeit aufgrund von Erkrankungen.

Wenn die Unfallversicherung dennoch bestehen bleiben soll, kann diese zum Teil gekündigt werden. Das senkt die Beiträge und schont somit das Budget. Zudem kann die Berufsunfähigkeitsversicherung in diesem jungen Alter noch besonders preiswert abgesichert werden.

Diese Versicherungen sind nicht notwendig

Neben der Kinder-Unfallversicherung gibt es recht ähnlich gelagerte Versicherungen. Dazu zählt die Schulunfähigkeitsversicherung. Sie leistet dann eine Zahlung, wenn das Kind für einen Zeitraum von wenigstens sechs Monaten nicht in der Lage ist, am Schulunterricht teilzunehmen. Die Leistungsvoraussetzungen sind allerdings bereits dann nicht mehr erfüllt, wenn ein querschnittsgelähmtes Kind im Rollstuhl am Unterricht teilnehmen kann.

Auch die Grundfähigkeitenversicherung wird von Experten nicht empfohlen, da sie ausschließlich dann leistet, wenn Grundfähigkeiten verloren gehen, wie das Sehen, Hören, das Nutzen der Hände oder das Treppensteigen.

Besondere Highlights in der Kinder-Unfallversicherung

So unterschiedlich wie die Versicherungsgesellschaften, so unterschiedlich sind auch die einzelnen Tarife, die für die Kinder-Unfallversicherung angeboten werden. Eine umfassende Beratung ist deshalb unverzichtbar. Als einfaches Beispiel seien hier einige Versicherungsgesellschaften genannt, die eine Invalidität aufgrund von Kindererkrankungen, wie Masern, Mumps oder den Röteln, als Unfall sehen. Auch Zeckenbisse und daraus resultierende Krankheiten werden von einigen Versicherern als Leistungsgrund angeboten.

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