Invaliditätsversicherung

Foto:  Wichtige Versicherungen für Familien: Invaliditätsversicherung
Eine Invaliditätsversicherung versichert bereits Kinder für den Fall, dass diese aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht in der Lage sein sollten, später zu arbeiten.

Die Invaliditätsversicherung - allgemeine Informationen

Die Invaliditätsversicherung wird fast ausschließlich für Kinder abgeschlossen, da eine Berufsunfähigkeitsversicherung in dem Alter noch nicht möglich ist. Die Invaliditätsversicherung leistet sich regelmäßig einen heftigen Konkurrenzkampf mit der Kinder-Unfallversicherung. Allerdings empfehlen Experten eher die Invaliditätsversicherung, da diese auch für bleibende Schäden durch Krankheiten greift.

Laut aktuellen Studien tritt bei Kindern unter vier Jahren eine Invalidität nur in 0,18% aufgrund eines Unfälls ein - bei Jugendlichen bis zu 18 Jahren sind es ebenfalls wenig: nur 0,67%.

Eine gute Invaliditätsversicherung wird eine Einmalzahlung bei Eintritt der Invalidität und eine lebenslange monatliche Rente zahlen. Damit kann der Lebensstandard des Kindes gesichert werden, was trotz zahlreicher finanzieller Sicherheitssysteme seitens des Staates nicht gewährleistet werden kann. Aus genau diesem Grund ist die Invaliditätsversicherung für die eigenen Kinder auch so wichtig. Denn entsteht eine dauerhafte Invalidität, so kann das Kind nie seinen eigenen Lebensunterhalt erwirtschaften und wird immer von den Eltern abhängig bleiben - die können aber nicht dauerhaft für das Kind sorgen.

Wann die Invaliditätsversicherung leistet

Die Invaliditätsversicherung leistet in der Regel dann, wenn eine Behinderung vorliegt. Einige Versicherungen verwenden hierfür eine eigene Gliedertaxe, die meisten Unternehmen halten sich aber an die Feststellung des Versorgungsamtes. Dieses wird einen Behindertenausweis ausstellen, in dem der Grad der Behinderung (GdB) festgehalten ist. Die Versicherer zahlen zumeist ab einem GdB von 50.

Mit einem GdB gelten Kinder und Erwachsene als schwerbehindert. Während die Kinder, die einen Arm oder ein Bein verlieren, einen GdB von 100 erhalten, sind es beim Verlust einer Hand nur noch 50%, die erreicht werden. Die Erkrankung an Diabetes mellitus wird in der Regel mit einem GdB von 40 angerechnet, bei Kindern werden oft 50 Prozent Behinderung anerkannt, da die Einstellung der Medikamente hier deutlich schwerer ist. Das Risiko, dass ein Kind eine Behinderung behält, ist sehr gering. Doch für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine Invalidität auftritt, sollten Eltern in jedem Fall vorsorgen.

Neugeborene, angeborene Krankheiten und die Invaliditätsversicherung

Es ist leider schwierig, ein Kind mit angeborenen Krankheiten gegen Invalidität zu versichern - selbst wenn die Erkrankung bei Vertragsabschluß nicht bekannt war, schliessen viele Versicherer einen Schutz vor Schäden durch angeborene Krankheiten aus. Nur wenige Unternehmen bieten einen entsprechenden Tarif an - aber nur, falls noch keinerlei Krankheiten aufgetreten sind.

Ebenfalls wird ein Kind nicht von Geburt an versichert, sondern in den allermeisten Fällen ist der Abschluss einer Invaliditätsversicherung erst ab dem ersten Lebensjahr möglich. Nur eine einzige Versicherung bietet den Schutz bereits ab einem halben Jahr und selbst dann wird er ausgeschlossen, wenn eine Behinderung schon festgestellt wurde.

Wie die Invaliditätsversicherung zahlt

Beim Abschluss einer Invaliditätsversicherung für Kinder besteht grundsätzlich eine Wahl zwischen den drei folgenden Varianten:
  1. Die einmalige Kapitalauszahlung. Sie sieht eine hohe Auszahlung bei Feststellung der Behinderung vor. Maximal sind derzeit etwa 160.000 Euro Versicherungssumme möglich. Sinnvoll ist die Einmalzahlung, um evtl. benötigte Umbauten zu finanzieren - allerdings kann damit in der Regel kein lebenslanges Grundeinkommen für das Kind abgesichert werden.

  2. Die lebenslange Rente. Hier ist der Vorteil, dass diese Rente langfristig den Lebensstandard des Kindes absichert. Allerdings kann sie auch jederzeit wieder gestrichen werden, wenn der GdB unter 50 sinkt. Wichtig für Familien ist es, bei Abschluss der Invaliditätsversicherung auf einen Ausgleich der Inflation zu achten. Diesen bieten die Gesellschaften zwar während der Beitragszahlung an, aber nur äußerst selten, wenn die Behinderung bereits festgestellt wurde. Hier ist genau zu vergleichen.

  3. Der kombinierte Schutz: Der Betroffene erhählt eine Einmalzahlung und auch eine lebenslange Rente. Die Einmalzahlung erfolgt mit der Feststellung der Invalidität. Sie beträgt, je nach Vertrag, zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Hinzu kommt eine lebenslange monatliche Rente. Mit dieser Variante wird es möglich, notwendige Umbauten sofort zu finanzieren und auch langfristig eine Absicherung für das Kind zu erreichen.

Die Gesundheitsfragen bei der Invaliditätsversicherung

Wird eine Risikoversicherung wie die Invaliditätsversicherung abgeschlossen, sind Gesundheitsfragen vor dem Vertragsabschluss unumgänglich. Das bedeutet auch, dass nach bereits bestehenden Krankheiten gefragt wird - hier ist Ehrlichkeit das oberste Gebot! Denn generell gilt, dass im Falle des Auftretens einer Behinderung die Versicherung nachprüft, ob die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet wurden. Wurde hier die Unwahrheit gesagt oder eine bestehende Erkrankung "vergessen", so kann - und wird - die Versicherung die Leistungszahlung verweigern.

Deshalb sollten Eltern auch darauf achten, dass spezifische Fragen zur Gesundheit des Kindes gestellt werden. Fragen in der Art "Ist das Kind vollkommen gesund?" können nicht eindeutig mit Ja beantwortet werden. Ein kleiner Infekt, ein Schnupfen, schnell wird so etwas vergessen und kann im schlimmsten Fall zum Leistungsverlust führen.

Vertragsdauer bei der Invaliditätsversicherung

Die Invaliditätsversicherung dauert in der Regel bis zum 18. Lebensjahr an, bei einigen wenigen Gesellschaften ist die Absicherung auch bis zum 27. Lebensjahr möglich (gegen Aufpreis).

Eine Kündigung des Vertrages ist während der Laufzeit jährlich möglich, wenn die Invaliditätsversicherung für ein Jahr abgeschlossen wurde. Wird sie nicht gekündigt, verlängert sie sich um ein weiteres Jahr, die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Bei Verträgen mit fünfjähriger Laufzeit ist eine Kündigung frühestens mit Ende des fünften Lebensjahres möglich, danach jährlich.

Sollte ein neuer, leistungsstärkerer Vertrag gesucht werden, sollte die bisherige Invaliditätsversicherung erst dann gekündigt werden, wenn der neue Vertrag ohne Risikozuschläge angenommen wurde. Bei einer finanziellen Notlage, etwa wegen Arbeitslosigkeit der Eltern, kann bei einigen Gesellschaften sogar eine Beitragsfreistellung erfolgen - mit vollem Versicherungsschutz!

Das könnte dich auch interessieren